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KK
12. Januar 2023 @ 13:44
@ Kleopartra:
„Ein Parlamentspräsident, über dessen Gebaren ein Untersuchungsausschuss läuft, kann sein Amt ohnehin nicht führen…“
Müsste dass dann nicht auch und erst recht für EUCO-Präsidentin vdL gelten, gegen die ja auch derzeit wegen ihrer Pfizer-Deals per („verschwundener“) SMS in Milliardenhöhe ermittelt wird?
Kleopatra
12. Januar 2023 @ 11:55
@european: Die Voraussetzung von Untersuchungshaft sind nicht stichhaltige Beweise für eine Straftat (wenn man die hat, könnte man nämlich den Beschuldigten gleich verurteilen), sondern ein dringender Tatverdacht und einige zusätzliche Gründe (die auch vom Land/Rechtssystem abhängig sein können). In Kaillis Wohnung wurden absurd hohe Geldbeträge gefunden, und das begründet nun einmal einen Anfangsverdacht (gleich ob Bestechung oder Vorteilsannahme). Bereits der Umgang mit hohen Mengen Bargeld ist nämlich rechtlich hoch problematisch.
european
12. Januar 2023 @ 11:31
Interessantes Interview, das man sich genau durchlesen sollte. Zum einen sagt nicht nur der Anwalt, dass es keine Beweise gibt, sondern der Anwalt zitiert den Richter, der sagt, dass es aktuell keine Beweise gibt. Er schliesst nicht aus, dass es in der Zukunft welche gibt.
Michalis Dimitrakopoulos said during an interview with Euronews that “Judge [Michel] Claise said he has no evidence to substantiate the charge of bribery, but evidence may be found in the future.“
Dann kommt der Satz, der nachdenklich machen sollte:
„This is not compatible with the rule of law, the European rule of law to keep someone in prison with the prospect of finding evidence in the future. It is legally wrong. I want to believe that there is no political influence in this decision,“ he added.
Warum nochmal sitzt Julien Assange im Hochsicherheitsgefaengnis Belmarsh in Isolierhaft? Auch hier schweigen die meisten europaeischen Journalisten, dabei geht es um nichts anderes als die Pressefreiheit und Whistleblowerschutz. und um unsere Demokratie.
Kleopatra
12. Januar 2023 @ 11:03
Die Geschäftsordnung sieht die Möglichkeit der Abwahl von Amtsträgern vor (Artikel 21). Auch wenn hier davon die Rede ist, dass die Konferenz der Präsidenten den Antrag stellen kann, „wenn sie der Auffassung ist, dass das betreffende Mitglied eine schwere Verfehlung begangen hat“, ist das letztlich eine politische Entscheidung, nicht zuletzt weil der Begriff „Verfehlung“ auf kein konkretes Strafrecht bezogen ist. Für die politische Entscheidung, dass das EP Kailli nicht mehr als Vizepräsidentin haben wollte, gelten keine Einschränkungen im Sinn der Unschuldsvermutung etc.
Kleopatra
12. Januar 2023 @ 09:41
Ein Parlamentspräsident, über dessen Gebaren ein Untersuchungsausschuss läuft, kann sein Amt ohnehin nicht führen – wie soll an von ihm eine unparteiische Sitzungsleitung erwarten können? Dass der Anwalt eines Beschuldigten bestreitet, dass es gegen seinen Mandanten Beweise gebe, ist seine Aufgabe und wenn er es tut, hat das deshalb keinen Neuigkeitswert. Wollen Sie darauf hinaus, dass das gesamte Parlament korrupt sei und die hektische Abwahl Kaillis davon ablenken solle?
ebo
12. Januar 2023 @ 09:47
Es geht um die Unschuldsvermutung. Kaili ist nach geltendem Recht als unschuldig zu betrachten. Ihre Suspendierung hätte völlig gereicht.
Was Metsola betrifft: Sie versucht, den Skandal, der eine ihrer Stellvertreterinnen betrifft, auf „fremde Mächte“ abzuschieben. Dabei muß sie vor der eigenen Haustüre kehren…
KK
11. Januar 2023 @ 17:01
„Das Europaparlament hat Kaili bereits aller Ämter enthoben und nominiert mögliche Nachfolger – dabei ist sie nicht einmal rechtskräftig verurteilt.“
Ist nicht in der EU mangelnde Rechtsstaatlichkeit ein Grund, Gelder vorzuenthalten?
Sollten nicht die „wertebasierten“ Mitgliedsländer der EU und ihren Institutionen die Gelder vorenthalten, wenn sich dort noch nicht mal an solch grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie der Unschuldsvermutung gehalten wird?
Man kann ja Kaili und ggf. andere (was ist zB mit vdL, gegen die ja auch ermittelt wird?) bis zum Abschluß des Verfahrens suspendieren (in U-Haft kann sie eh kein Amt ausüben) – aber das Amt, in das sie immerhin gewählt wurde (im Gegensatz zu vdL, die lediglich ernannt wurde) vor Abschluß des Verfahrens komplett zu entziehen geht m.E. eigentlich nicht, solange sie nicht gesteht oder von selbst zurücktritt.
Rechtskräftig vorbestrafte Rassisten werden derweil Ausssenbeauftragte der EU, und das ist offenbar völlig OK – nennt man dann wohl Resozialisierung?
ebo
11. Januar 2023 @ 18:52
Dem Parlament geht es nicht um Aufklärung, sondern um Reinwaschung. Es will die Schuld bei „ausländischen Mächten“ abladen und den Eindruck erwecken, alles sei sauber. Andernfalls hätte man einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und das Ergebnis der Ermittlungen abgewartet!