Grenzkontrollen: Der Ton wird rauer
Der Streit um die deutschen Grenzkontrollen spitzt sich zu. Berlin weist vehement den Vorwurf aus Brüssel zurück, gegen EU-Recht zu verstoßen. Gleichzeitig steigen die Spannungen an der französischen Grenze.
Wenn ein SPD-Politiker genauso redet wie die CSU, dann muß die Lage ernst sein. Und richtig: es ist ernst. Deutschland setzt sich mit seinen Grenzkontrollen in Tirol und Tschechien über die Regeln im Binnenmarkt und im Schengenraum hinweg.
Doch nicht einmal Europaminister Roth ist bereit, dies zuzugeben. Er weise den Vorwurf zurück, sagte der SPD-Politiker. “Wir haben deutlich gemacht, wie schwer uns die Entscheidung fällt”, fügte er hinzu – als wäre das ein rechtliches Argument.
Genauso rau die Tonart in Bayern. “Die Grenzkontrollen sind nicht unverhältnismäßig, sie sind erforderlich”, sagte Staatskanzleichef Herrmann (CSU). Man lasse sich aus Brüssel keine Vorschriften machen, heißt es in München.
Doch mittlerweile droht auch Streit mit Paris. In der grenznahen Region Moselle breitet sich die südafrikanische Mutation des Virus aus. Die französischen Behörden haben eine massive Testkampagne gestartet, zudem gibt es Ausgangssperren.
Trotzdem machen die Deutschen Druck. Eine Krisensitzung wurde einberufen. Man wolle keine Grenzkontrollen, heißt es gönnerhaft in Berlin. Doch die Menschen in der Region sind verunsichert, die Spannungen steigen…
Siehe auch “Wieder Grenzkontrollen zu Frankreich und Luxemburg?”
Fidas
24. Februar 2021 @ 11:03
Grundsätzliche Frage :
Ein Sachverhalt führt zur Einschränkung der Personen Freizügigkeit in einer Richtung zwischen der Grenze zwei geografisch definierter Gebiete in der sog. EU.
Ist diese Maßnahme zu akzeptieren, wenn bei gleichem Sachverhalt zwischen anderen angrenzenden Gebieten in der sog. EU die Freizügigkeit bestehen bleibt ? Ist es zulässig die Verhältnismäßigkeit von solchen Maßnahmen mit verschiedenen Maßstäben zu bemessen ?
Wenn die EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge diese Fragen nicht klären und EU-Recht nicht durchsetzen in der Lage ist , wer denn sonst ?
Kleopatra
25. Februar 2021 @ 13:03
Die Antwort ist trivial: das ist als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nicht zulässig. Immerhin hat die Kommission dies ansatzweise kapiert; ich frage mich mittlerweile, ob im Europarecht eigentlich so etwas wie eine einstweilige Verfügung existiert.
In Deutschland scheint hier auch die Einstellung der Länder eine Rolle zu spielen (die an Frankreich angrenzenden Länder versuchen eine Einreisesperre eher zu vermeiden, während Sachsen und Bayern Härte zeigen wollen), so dass offenbar die Grenzschließung von den Ländern bestellt wurde. Aber unionsrechtlich ist doch der Bund dafür verantwortlich und verpflichtet, im konkreten Fall Pendlern aus Tirol und Tschechien die Einreise zu ihren Arbeitsplätzen zu ermöglichen.