Gnadenfrist für Assange

Wikileaks-Gründer Assange darf vorerst nicht in die USA ausgeliefert werden. Dies entschied ein Gericht in London. Allerdings geht es nur um eine Gnadenfrist, das letzte Wort haben US-Behörden.

Zwei Richter des Londoner High Courts teilten mit, Assange werde eine neue Berufung gewährt, wenn von den US-Behörden keine weiteren Zusicherungen zu der Frage kämen, was mit Assange nach einer Auslieferung in die USA passieren würde. Die Verhandlung wurde auf den 20. Mai vertagt.

Zu den umstrittenen Fragen zählen, ob sich Assange in den USA auf die Meinungsfreiheit berufen kann, ob seine Nationalität (Australier) ihm Nachteile bringen könnte – und ob ggf. die Todesstrafe droht!

Assange sitzt seit fünf Jahren ohne Anklage oder andere valide Rechtsgrundlage in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis. Die EU, die bei russischen Dissidenten und Regimegegner regelmäßig Alarm schlägt und zuletzt sogar Sanktionen verhängt hat, ignoriert den Fall fast völlig.

Auch neue EU-Mediengesetze, die Whistleblower schützen und schikanöse Klagen gegen Journalisten verhindern sollen, kommen in seinem Fall nicht zur Anwendung…

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P.S. Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer kritisiert: „Die heutige Entscheidung liest sich wie ein Auslieferungsurteil auf Raten, auch wenn die abschließende Entscheidung noch einmal aufgeschoben wurde. Die US-Spionagegesetze, die hier mit Wikileaks-Herausgeber Julian Assange erstmals gegen die freie Presse in Stellung gebracht werden, schützen Veröffentlichungen im öffentlichen Interesse mit keinem Wort. Das ist ein Anschlag auf Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit. Assange dennoch auszuliefern und ihn darauf zu verweisen, er soll die Meinungsfreiheit doch in den USA verteidigen, ist geradezu verachtend und Europas Werten unwürdig.