Mogelpackung beim Online-Shopping

Die EU verkauft es als großen Erfolg für die Verbraucher: Beim Einkaufen im Internet darf es ab sofort es keine Diskriminierung nach Wohnort oder Nationalität mehr geben. Doch das Verbot des sog. Geoblocking ist nicht vollständig.

Zum einen sind digitale Medien wie E-Books, Filme und Computerspiele weiter vom grenzenlosen Online-Shopping ausgenommen. Auch ARD und ZDF halten eisern an der virtuellen Landesgrenze fest.

Zum anderen sind beim Kauf von Waren immer noch Hürden zu überwinden. So können Kunden auf die – möglicherweise teureren – Angebote ihres Landes umgeleitet werden. Sie müssen vorher nur einwilligen.

Zum anderen fallen auch künftig Liefergebühren an. Die Online-Anbieter sind nicht verpflichtet, zum Beispiel in Bulgarien bestellte Waren genauso günstig nach Deutschland zu liefern wie nach Bulgarien.

Die neue EU-Verordnung verpflichtet nämlich nicht zur Lieferung ins Ausland. Allerdings muss der Händler die Waren zur Abholung anbieten oder innerhalb seines Liefergebietes zustellen, wo der Kunde sie dann abholen kann.

Für Bewohner grenznaher Regionen ist die Abschaffung des Geoblockings daher eine gute Sache. Für alle anderen dürfte sich nicht viel ändern – die Händler können die Preisdifferenz über die Liefergebühren ausgleichen.

Und dass ausgerechnet digitale Medien ausgenommen sind, ist ein Treppenwitz der Internet-Geschichte…

P.S. In meinem Online-Shop gab es noch nie Geoblocking. Dafür gibt es gerade ein neues E-Book – schauen Sie doch mal rein