Grüne sauer, Linke zufrieden

Das Bundesverfassungsgericht hat wie erwartet die Drei-Pozent-Hürde für die Europawahl in Deutschland gekippt. Die Reaktionen fallen sehr unterschiedlich aus, selbst bei den kleinen Parteien.

Die Grünen ( R. Harms)

“Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeugt von Unkenntnis oder Respektlosigkeit gegenüber dem Europäischen Parlament und seiner Arbeit für die europäische Demokratie. Das was für den Bundestag mit der Fünfprozenthürde als schädlich ausgeschlossen wird, hält das Bundesverfassungsgericht für das Europäische Parlament für wünschenswert und begründet dies als einen Beitrag zur Demokratie. In allen großen EU-Ländern gibt es aus guten Gründen Prozenthürden. Ich gehe davon aus, dass sich die deutsche Bundesregierung nach der Europawahl mit der Frage des Europawahlrechts beschäftigen wird. Der Moment scheint gekommen endlich ein einheitliches Wahlrecht in der Europäischen Union zu schaffen.”

Die Linke (G. Zimmer):

“Das Bundesverfassungsgericht kippt mit seinem heutigen Urteil die vom Bundestag beschlossene drei Prozent Klausel bei Europawahlen. Vor dem Hintergrund, dass die Wahlrechtsgleichheit und die Gleichheit der Grundrechte für jede Bürgerin und jeden Bürger gesichert sein müssen, ist das Urteil zu begrüßen. Wenn das BVG seine Verantwortung für die Wahrung dieses Grundsatzes strikt ausübt, muss dieses Urteil allerdings auch Konsequenzen für die Stärkung der Wahlrechtsgleichheit für die Bundestags- und Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass gegenwärtig nicht abzusehen sei, inwieweit die Wahl kleinerer Parteien in das Europäische Parlament dessen Funktionsweise beeinträchtigen könnte, ist auch Maßstab für die anderen Parlamente in der Bundesrepublik Deutschland.

Von der AfD liegt mir keine Stellungnahme vor. Aber sie würde wohl auch die 5-Prozent-Hürde schaffen… – Zur Europawahl siehe auch meine aktuelle Umfrage