Update: Deutsches Recht über alles?
Normalerweise kommentiert das oberste EU-Gericht kein aktuelles Geschehen. Doch nun hat sich der EuGH ziemlich laut geräuspert – und das Bundesverfassungsgericht verwarnt. Auch Bundestagspräsident Schäuble schaltet sich ein.
Steht das deutsche Recht über Europarecht? Seit dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB steht diese Frage im Raum. Die Bundesregierung sah sich bisher nicht in der Lage, Stellung zu beziehen.
Umso deutlicher meldet sich nun der EuGH zu Wort.
Man kommentiere Urteile nationaler Gerichte zwar nicht, teilte der Gerichtshof mit. “Ganz generell” könne jedoch auf die ständige Rechtsprechunghingewiesen werden, “wonach ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist”.
So weit, so bekannt. Ganz ähnlich hatte sich auch die EU-Kommission geäußert. Doch nun kommt’s:
“Etwaige Abweichungen von Gerichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Gültigkeit derartiger Rechtsvorgaben können die Einheit der Rechtsordnung der EU gefährden und die Rechtssicherheit überhaupt untergraben.”
EuGH
Das ist ein Hammer. Das oberste EU-Gericht warnt vor einer Gefahr für die Rechtsordnung – und diese Gefahr geht nicht etwa von Ungarn, Polen oder UK aus, sondern von Deutschland!
Das zeigt, wie groß die Sorge in Luxemburg ist.
Doch in Berlin tut man so, als sei nichts passiert. Weder die Kanzlerin noch die Bundesjustizministerin hielten es bisher für nötig, die Rechtslage klar zu stellen. Stattdessen äußerte sich Bundestagspräsident Schäuble, ausgerechnet.
Das BVerfG-Urteil sei “nachvollziehbar”, aber auch “schwierig”, so der gelernte Jurist. Es könne nämlich sein, “dass in anderen EU-Mitgliedstaaten nun auch der Bestand des Euro in Frage gestellt wird – weil ja jedes nationale Verfassungsgericht für sich urteilen könne”.
Eine merkwürdige Haltung. Schließlich war es Schäuble, der als Erster den Bestand des Euro infrage gestellt hat, jedenfalls für Griechenland. Zudem sagt er durch die Blume, dass für Deutschland ein anderes, höheres Recht gelten soll als für andere…
Siehe auch “Deutsches Recht über alles?”
P.S. Gerade kommt noch ein explosives Schreiben rein: Der grüne deutsche Finanzpolitiker S. Giegold fordert die deutsche Kommissionschefin von der Leyen auf, ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Deutschland einzuleiten – wegen des deutschen Urteils. Der Brief steht hier (Website von S. Giegold)
Elmüthe
10. Mai 2020 @ 18:39
Eric Bonse hat es gut auf den Punkt gebracht mit seiner Kennzeichnung der EU als Organisation sui generis. Und dieser Status lässt sich nicht so einfach ohne Änderungen des Primärrechts in Richtung Bundesstaat verschieben. Genau das ist es aber, was seit dem gescheiterten Verfassungsvertrag auch durch den EUGH versucht wird. Der Gerichtshof betreibt mit seiner teleologischen Rechtsauslegung orientiert am Ziel der Ever closer Union eine sehr problematische Rechtssetzung. Er hat nun einmal keine Kompetenz- Kompetenz. Das das deutsche Verfassungsgericht das nun rügt, finde ich nicht ganz überraschend. Es hat nun mehrere „Solange Urteile „gegeben, die der EUGH aber nicht zum Anlass genommen hat, seine Spruchpraxis zu präzisieren. Im Gegenteil, die zurückhaltende und europafreundliche Haltung des Bundesverfassungsgerichts, hat den EUGH eher darin bestärkt auf dem eingeschlagenen Weg weiterzumachen. Und auch jetzt wieder zeigt der Gerichtshof, was er von Urteilen eines der angesehensten Verfassungsgerichte hält – eher nicht viel. Die europäischen Institutionen sollten gerade in dieser Phase kein Öl ins Feuer gießen. Vielmehr zeigt das Urteil, das dringend eine präzise Kompetenzordnung geschaffen werden muss. Dafür muss dann wohl doch das Primärrecht verändert werden- was allerdings im Moment niemand will. Aber einen europäischen Bundesstaat wird es nur dann geben, wenn er von einer Mehrheit der Wahlbürger in den Mitgliedsstaaten befürwortet wird. Alle versuche das schleichend zu erreichen werden scheitern und eher Kräfte stärken, die mit der EU eh nicht viel am Hut haben.
Holly01
10. Mai 2020 @ 18:54
Egal wie Sie es anfangen, Sie stoßen immer an 2 Kernelemente der Staatlichkeit:
Haushaltsrecht und Gesetzgebung.
Man kann viel gleichzeitig, aber am Ende ist es eine ENTSCHEIDUNG, wer das Geld ausgibt und wer die Regeln fest legt.
Das BverfG kann gar nicht anders. Es ist seine AUFGABE so zu handeln, dafür haben wir das.
Ob der EuGH anders kann?
Ich denke wenn auch nur eine Chance bestehen soll, das die EU auch Funktionen ausführen kann, dann nein. Dann macht der EuGH auch nur seinen Job und dafür wurde er geschaffen…….
Würde die deutschen Institutionen das deutsche Recht aufgeben, dann gibt es einen Ausdruck dafür: “Hochverrat”. (oder ist das nun zu überspitzt?)
vlg
Peter Nemschak
11. Mai 2020 @ 13:28
Ohne europäischen Bundesstaat wird es keine Finanzunion geben (können), womit die Eurozone in der gegenwärtigen Zusammensetzung nicht zu halten sein wird. Die Pandemie hat die Probleme Italiens wieder deutlich sichtbar werden lassen. Ein Rückkehr zur Lira ist nicht mehr ausgeschlossen.
Kleopatra
10. Mai 2020 @ 09:36
Das Bundesverfassungsgericht ist dafür zuständig, die deutsche Verfassung auszulegen. Der EuGH ist dafür zuständig, Unionsrecht auszulegen. Naturgemäß kann eine Maßnahme nach den einen Kriterien zulässig, nach den anderen problematisch sein. Aber die Verfassungen der Mitgliedstaaten sind dem Unionsrecht nicht untergeordnet, was nicht zuletzt daran deutlich wird, dass sie das Recht haben, aus der EU auszutreten (ein Recht, das etwa bei deutschen Bundesländern fehlt). Ein Konflikt zwischen dem Verfassungsrecht eines Mitgliedstaates und dem Unionsrecht lässt sich deshalb immer durch den Austritt des entsprechenden Mitgliedstaates lösen. Zudem hat das BVerfG auch gerügt, dass deutsche Institutionen sich nicht an die deutsche Verfassung gehalten hätten, und dafür ist es schon zuständig.
Aus diesem Grund ist die Situation sehr gefährlich und durch ein Machtwort aus Brüssel/Luxemburg eben nicht zu lösen. Das Problem wirft ernsthaft die Frage auf, ob eine Währungsunion zwischen souveränen Staaten dauerhaft bestehen kann, bzw. ob sie (ohne das Recht, sie aufzukündigen) mit der Demokratie in jedem enzelnen souveränen Staat vereinbar ist. Die EU ist eben kein Staat, was schon an der vorgesehenen Austrittsmöglichkeit erkennbar wird, und man kann davon ausgehen, dass außer ein paar Deutschen, die sich ein EU alsMöglichkeitzur Identifikation mit einer Nation wünschen, auch kaum jemand einer echten Vereinigung zu einem Staat zustimmen wllen würde.
Jürgen Klute
10. Mai 2020 @ 10:19
“Die EU ist eben kein Staat, was schon an der vorgesehenen Austrittsmöglichkeit erkennbar wird, und man kann davon ausgehen, dass außer ein paar Deutschen, die sich ein EU alsMöglichkeitzur Identifikation mit einer Nation wünschen, auch kaum jemand einer echten Vereinigung zu einem Staat zustimmen wllen würde.”
Nach dieser Logik wäre also auch Großbritannien kein Staat. Denn es gibt die prinzipielle Möglichkeit, dass z.B. Schottland aus dem Vereinigten Königreich austreten kann. Darüber gab es ja auch vor ein paar Jahren ein Referendum. Vor allem aber erlaubt auch das Good Friday Abkommen, dass die BürgerInnen Nordirlands jederzeit darüber abstimmen können, aus dem Vereinigten Königreich auszutreten und sich der Republik Irland anzuschließen. Ein interessantes Staatsverständnis, das Sie da entwickeln.
ebo
10. Mai 2020 @ 11:05
Nun gut, aber wir sollten nicht spitzfindig werden. Die EU ist kein Staat, kein Staatenbund, kein Bundesstaat, sondern eine internationale Organisation sui generis. Weder die Politikwissenschaftler noch die Staatsrechtler und sonstige Juristen haben sie “in den (Be)Griff” bekommen.
Jürgen Klute
10. Mai 2020 @ 11:17
Na gut, Eric, aber die EU ist auch mehr als eine internationale Organisation. Die EU verfügt zwar über kein Gewaltmonopol. Darin unterscheidet sie sich von klassischen Nationalstaaten. Andererseits gibt es ein Parlament, dass im Zusammenspiel mit Rat und Kommission Gesetze erlässt, und sie verfügt über eine Gerichtsbarkeit. Das geht nun wiederum weit hinaus über klassische internationale Organisationen. Die EU hängt irgendwo dazwischen. Das ist doch das Problem der EU. Und die Mitgliedsländer wollen die nötigen nächsten Schritte einer politischen Integration nicht gehen. Die EU steckt im Augenblick fest auf dem Weg zu einem föderalen Staat. Das Problem bekommt man aber mit falschen Zuordnung (EU = internationale Organisation) auch nicht gelöst. Wäre die EU “nur” eine internationale Organisation, dann hätte sie einfach die gegenwärtigen Probleme nicht, weil die sich für eine internationale Organisation so gar nicht stellen.
ebo
10. Mai 2020 @ 12:03
Die EU ist ein janusköpfiges Wesen. Sie besteht SOWOHL aus den 27 Mitgliedsstaaten, ALS AUCH aus den Institutionen, die ein Eigenleben führen und von Proeuropäern gern als EIGENTLICHE Verkörperung der Union betrachtet werden. Luuk von Middelaar spricht von mehreren “Sphären”, in denen die Europapolitik agiert. Im Zentrum dieser “Sphären” steht der Europäische Rat – und es ist doch wohl unbestritten, dass er im Moment fast alle Fäden zieht.
Jürgen Klute
10. Mai 2020 @ 12:17
Klar, das ist unbestreibar. Dennoch ist die EU mehr als eine klassische interantionale Organisation. Darauf wollte ich abheben. Dass sie mehrdeutig und damit schwer greifbar ist, bestreite ich überhaupt nicht. Und ich habe schon auch den Eindruck, dass manche Pro-Europäer etwas arg blauäugig sind und die Widersprüche innerhalb der derzeitigen Konstruktuion der EU völlig unterschätzen oder gleich ganz ausblenden. Nur bleibt auch die Frage, welche Alternative es zur EU gäbe? So weiter wie bisher wird es nicht mehr lange gehen, da bin ich sehr von überzeugt. Aber ein Zerfall der EU wäre keine gute Perspektive. Denn ein Zerfall würde ein politische Vakuum hinterlassen, in dem Konflikte wohl ziemlich schnell wieder auf gewalttätige Weise gelöst würden. Denn politische Instabilität verleite dazu, sich selbst um seine Sicherheit zu kümmern (um es vorsichtig zu formulieren) und damit dann auch kleinräumige Interessensphären mit Gewalt zu verteidigen. Das ist meine Befürchtung.
Holly01
10. Mai 2020 @ 18:45
Ich schiebe das noch einmal ein, was ich bei Kleopatra herauslese und das zu
” Die EU ist ein janusköpfiges Wesen. Sie besteht SOWOHL aus den 27 Mitgliedsstaaten, ALS AUCH aus den Institutionen, die ein Eigenleben führen und von Proeuropäern gern als EIGENTLICHE Verkörperung der Union betrachtet werden. ” gehört.
Man kann vieles sein, auch gleichzeitig. Aber jede Entscheidung hat eben einen Schwerpunkt und betont eine Position/Funktion.
Gleichberechtigt auch schön, aber hat schon einmal jemand mit den Kindern über Gleichberechtigung und Entscheidungen diskutiert?
Natürlich kann im Chor jede Stimme klingen.
Das Leben erzwingt aber Entscheidungen. Die Deutsche Bundesbank hat entschieden teil zu nehmen und das öffentlich nicht weiter (über das Übliche hinaus) zu diskutieren.
Die Bundesregierung hat entschieden, das das Sache der Deutschen Bundesbank ist. Der Bundesrat hat entschieden nicht tätig zu werden, weil er keinen Anlass dazu gesehen hat.
Das BVerfG hat entschieden das dieser Zustand im deutschen Recht so nicht funktioniert.
Das Deutsche Recht ist ja auch nicht “nach oben offen”. Es ist ein in sich geschlossener Rechtsraum.
Klar kann man nun frech sagen:
Die DEUTSCHEN Institutionen haben im DEUTSCHEN Recht nicht funktioniert und müssen nachlegen.
Die EZB muss nur den Satz einfügen: Wir haben gemäß unserem Auftrag alle Aspekte abgewogen und werden mit diesen Maßnahmen dem Auftrag am Besten gerecht.
Punkt.
Die EZB ist genau so wenig nach “unten offen” wie das BVerfG nach “oben”.
Ihr macht Euch das Alles viel zu schwer.
Die Komission hat ein völlig anderes Problem. Die Komission ist nämlich sehr wohl nach “unten” zu den Nationen offen, es ist die Ansammlung der nationalen Rechtsräume.
Der Rat und die Komission stehen vor dem Problem, das da ein Land nicht funktioniert.
Übrigens aus Eigenverschulden nicht funktioniert.
Ohne die bescheuerten Vorgaben der Deutschen Bundesbank die in Berlin in Gesetze gegossen und zum Verfassungsrang erhoben wurden, gäbe es gar kein Problem.
Die Komission und der Rat haben ein Problem, nicht die EZB oder der EuGH.
Der EuGH wird ganz einfach feststellen, das die Entscheidung des BVerfG sachlich zurück zu weisen ist.
Punkt.
Deutschland ist mit seiner mittelalterlichen Einstellung zum Geldwesen einfach völlig inkompatibel.
Was werden Rat und Kommission daraus machen?
thats it
Holly01
9. Mai 2020 @ 16:47
Es gilt ja nicht nur “deutsches Recht” über Allem, es gilt ja auch deutsche Wirtschaft über Allem.
Die Wirtschaftskrise, die sich überdeutlich am Horizont abzeichnet, wird die Gräben noch extrem vertiefen.
Nicht nur zur Eurozone und EU sondern auch zu den USA.
Die USA schmieren ja gerade extrem ab. Knapp 40 Mio Arbeitslose sind schon eine Ansage.
Wir werden also eine EU sehen, die mit den USA einen wichtigen Markt einbüßt und damit wohl ein Handelsdefizit aufbauen wird. dazu kommen die einbrechenden Einnahmen, bei exorbitanten Förderprogrammen (die ungleich verteilt sind).
Die EU wird richtig böse einbrechen. Auch weil es so ein heterogener Wirtschaftsraum ist.
Da kommen nun diese absolut unnötigen Währungsdiskussionen on top.
DAS kann sich eigentlich niemand bieten lassen, auch nicht von einem Land, mit dem man bis vor kurzem noch eng verbunden war.
Das wird auch das UK noch merken …
vlg
European
9. Mai 2020 @ 14:25
Aus Giegold’s Brief:
“….Doch die EU-Kommission darf keinen Zweifel daran lassen, auf welcher Seite sie steht. Diese Klarheit der Hüterin der Verträge gäbe auch dringend benötigten Raum für pragmatische Lösungen im Eurosystem….”
Damit müsste sich Ursula von der Leyen von Sponsorin Merkel lösen und eigenständige Politik machen. Ich bin mir nicht sicher, ob das funktioniert. Zum einen wegen der Beziehungen, zum anderen wegen mangelnder Fähigkeiten. Am wichtigsten war ihr ja bisher unverkennbar, ob sie gut rüberkommt (siehe Beraterverträge). Hauptsache, die Frisur sitzt und die Fotos zeigen sie mit Corona-Abstand bei der Arbeit.
Immerhin hat sie sich bei den Italienern mittlerweile entschuldigt. Aber in Italien brodelt es.
ebo
9. Mai 2020 @ 14:40
Diese Einschätzung teile ich. Bisher hat von der Leyen nicht bewiesen, dass sie unabhängig von Berlin bzw. Merkel agiert. Doch bald wird sie Farbe bekennen müssen. Juncker hat sie ja schon aufgefordert, wg. der Grenzkontrollen Druck zu machen – und nun auch noch der EuGH…
Holly01
9. Mai 2020 @ 13:54
Das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich nur seinen Job gemacht.
Es ist deutsches Recht, von der GroKo unter Frau Merkel sogar in der Verfassungsrang erhoben.
Es war der deutschen Politik also nicht genug “nur” ein Gesetz zu erlassen.
Das BVerfG hat alles explizit aufgeführt.
Die Maßnahmen senken den spread der Euro-Staaten.
Die Maßnahmen senken den Zugriff des freien Marktes auf die Euro-Staaten.
Den Euro-Staaten werden die Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert, was (so unterstellt das BVerfG) die Staaten zu weniger Sparmaßnahmen führt.
Das geht so über lange (sehr lange) Passagen.
Das sind aus deutscher Sicht Vorwürfe.
Deutschland musste die Troika installieren, weil es in Griechenland nicht dazu in der Lage war, die Austerität alleine durchzusetzen.
Am Ende hat man Griechenland sogar befriedet ohne die Austerität zum Ende zu bringen.
Es ist ganz klar. Deutschland hat eine völlig andere Einstellung. Diese Einstellung fließt in Berlin in Gesetze und diese Gesetze vertritt das BVerfG.
Es ist völlig eindeutig, das Deutschland sich während der Krise von der Eurogruppe und der EZB inhaltlich weg bewegt hat.
Nicht alleine, aber es ist eine Minderheitenmeinung.
Das BVerfG kann gar nicht anders. Der EuGH kann auch nicht anders. Die EZB kann schon gar nicht anders.
Die deutsche Politik ist gefragt.
Deutsche Politik hat mit deutschen Gesetzen das BVerfG in diese Position gebracht.
Merkel ist am Zug.
Der EuGH wird nicht nachgeben. Kann er auch nicht, weil es gegen die EU Ziele verstoßen würde.
Also muss Deutschland aus dem Euro raus.
So einfach ist das, wenn Merkel nicht eine völlig andere Richtlinie der deutschen Politik vorgibt und die Austerität Gesetze streicht.
Aussetzen wegen der Covid-19 Krise ist nicht genug.
Entweder Merkel macht eine andere Politik oder Deutschland muss aus dem Euro raus.
vlg
Jürgen Klute
9. Mai 2020 @ 13:42
Davon bin ich schon länger überzeugt, dass die EU – sollte sie scheitern, was nach dem Karlsruher Urteil ein Stück realer geworden ist – nicht an Budapest oder Warschau scheitert, sondern an Berlin. Spätestens seit der EU-Krise von vor rund 10 Jahren zeichnet sich das ab.
Peter Nemschak
9. Mai 2020 @ 15:46
Die EU und die Eurozone sind nicht ident. Warum sollte die EU an der Eurozone scheitern ?
Jürgen Klute
9. Mai 2020 @ 16:13
Der Euro war geplant als einheitliches Zahlungsmittel für den gesamten EU-Binnenmarkt. Ein Scheitern des Euro wäre ein Zurückdrehen der bisherigen Integration der EU. Ein Zerfall des Euroraums wäre also nicht nur ein Nichterreichen des gesetzten Zieles einer ökonomischen und politischen Integration, sondern ein massiver Rückschritt der bereits erreichten ökonomischen Integration. Käme es tatsächlich dazu, dass wäre das im wesentlichen Folge des von Ulrich Beck analysierten “Deutschen Europas”, also einer deutschen Dominanz innerhalb der EU. Diese Dominanz bedeutet konkret, dass die Bundesregierung über die ökonomische und politische Macht verfügt, den anderen EU-Mitgliedsländern Regeln aufzudrücken, die im wesentlichen deutsche Interessen bedienen und nicht europäische Interessen. Ursprünglich ist die EU (bzw. ihre Vorläufer) nach zwei von Deutschland zu verantwortenden Weltkriegen aufgebaut worden, um diese unselige deutsche nationalistische Dominanz unter Kontrolle zu halten und einzuhegen – als Voraussetzung für ein Leben ohne Krieg innerhalb der EU. Nur unter dieser Voraussetzung – dass der Euro Deutschland in einen EU-Binnenmarkt einbindet und somit den destruktiven deutschen Nationalismus bändigt – wurde seitens der Alliierten der deutschen Vereinigung vor rund 30 Jahren zugestimmt. Scheitert der Euro, wäre dieses Konzept gescheitert. Ironischerweise am deutschen Grundgesetz (dass bekannterweise unter der Aufsicht der Alliierten entstanden ist, um den menschenverachtenden Ungeist des Nationalsozialismus aus dem GG herauszuhalten) und der Instanz, die über dessen Einhaltung wachen soll.