11 Comments

  1. Kleopatra
    13. Januar 2024 @ 23:13

    M.W. beabsichtigt Deutschland, in den Verfahren vor dem IGH Israel als Nebenintervenient zu unterstützen. Das würde interessant, wenn Belgien und Deutschland vor dem IGH gegeneinander argumentieren.
    Abgesehen davon ist m.E. der Vorwurf des Völkermords gegen Israel total überzogen. Aber man sieht wieder einmal: Während kein belgischer Grüner Russland des Völkermordes beschuldigt und die bewusste UN-Kommission sehr vorsichtig argumentiert, schreien manche bei Israel schrill von Völkermord. Das wirkt schon antisemitisch.

    • Bogie
      14. Januar 2024 @ 11:13

      M.E. Erfüllt der russische Angriff auf die Ukraine keineswegs die Völkermordkriterien, sondern ist eben „nur“ ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Israels praktizierte Selbstverteidigung ist dagegen aufgrund der konkreten Ausgestaltung (Verteibung der Bevölkerung quer durchs Land und Flächenbombardements, von denen inzwischen wohl wieder Abstand genommen wurde, wie man liest), viel näher an der Definition.

      • KK
        14. Januar 2024 @ 15:36

        Vor allem wegen der die Anklage begründende Aussagen hochrangiger israelischer Politiker liegt der Verdacht des vorsätzlichen Völkermords im Gazastreifen nahe, wenn nicht je nach Interpretation einiger dieser Aussagen später auch in der Westbank.

        Russland agiert im Vergleich dagegen vorsichtig, nimmt aber dabei nach dem Vorbild der NAhTOd eben auch „Kollateralschäden“ in Kauf. Konkret im Vergleich zu dem Agieren der NAhTOd in Serbien 1999 scheint mir das Vorgehen Russlands eher gemässigt.

        Aber wir kennen ja Kleopatras Haltung zu Russland inzwischen…

      • Kleopatra
        14. Januar 2024 @ 20:16

        Der Angriff auf die Ukraine an sich ist vom Völkermord unabhängig ein Verstoß gegen die UN-Statuten. Dass aber Russland der ukrainischen Nation das Existenzrecht abspricht, ergibt sich aus den Äußerungen im Staats-Propagandafernsehen (wer Russisch kann, sollte sich einmal Solov’ev in seinen über Internet zugänglichen Sendungen anschauen), aber auch Putins idiotischen Artikeln vom Sommer 2021. Wegen der Entführungen ukrainischer Kinder zur russisch-nationalen Umerziehung liegt gegen Putin bereits ein Haftbefehl des IGH vor; wenn die Absicht dazukommt, die ukrainische Nation ganz oder teilweise zu zerstören (diese Absicht ist bei der offen erklärten Absicht zu ihrer Umerziehung im russisch-nationalen Sinn anzunehmen), ist aber auch das bereits ein Tatbestand des Völkermords (Merke: Man kann Völkermord begehen, ohne einen einzigen Menschen zu töten).
        Was Israel betrifft: Die Hamas setzt sich so systematisch zwischen zivile Wohnungen und Installationen, dass sie ohne Kollateralschaden nicht bekämpft werden kann. Israel hat bis zum 7. Oktober ohne große Bedenken Palästinensern aus dem Gaza-Streifen die Arbeit als Grenzgänger in Israel gestattet, was sehr gegen die Unterstellung spricht, sie verfolgten einen Plan zu ihrer Ausrottung.

      • KK
        14. Januar 2024 @ 22:17

        @ Kleopatra:
        „Dass aber Russland der ukrainischen Nation das Existenzrecht abspricht, ergibt sich aus den Äußerungen im Staats-Propagandafernsehen…“ usw.

        1. Israel spricht Palästina seit Jahrzehnten das Existenrecht ab und hält das hierfür vorgesehene Gebiet nicht nur völkerrechtswidrig besetzt, sondern nimmt es den Eigentümern nach und nach auch physisch weg und besiedelt es mit eigenen Leuten. Dadurch wird es durch Zersiedelung für Palästinenser mehr und mehr unbewohnbar.
        2. Wo soll die Hamas im Gazastreifen, dem weltweit wohl am dichtestesten besiedelten Gebiet, denn auch sonst hin? Israel hat ihn ja zu Lande und zu Wasser hermetisch abgriegelt, so dass auch die anderen Einwohner nicht fliehen können. Im übrigen soll die ukrainische Armee bzw. die rechten Milizen es diversen Berichten zufolge in der Ukraine aus freien Stücken ganz ähnlich machen.
        3. Dass gegen Putin ein Haftbefehl des IStGH vorliegt ist einzig der westlich dominierten und politisch motivierten Richterschaft und dem obersten Ankläger zu verdanken. Dass Israel seit Jahrzehnten immer wieder palästinensische Jugendliche einsperrt oder gar erschiesst, das interessierte in Den Haag niemanden. Dass die USA in Guantanamo fortgesetzt willkürliche Menschenrechtsverletzungen begehen, ebenfalls nicht. Dass Assange, der Kriegsverbrechen der USA aufgedeckt hat, seit vielen Jahren seiner Freiheit beraubt ist, ebenfalls nicht.
        4. Während über jeden einzelnen „zivilen“ Toten westlich der Front in der Ukraine hierzlande in der Tagesschau prominent berichtet wird (für ein soches „Gemetzel“, als das es permanent dargestellt wird, sind die Zahlen ziviler Opfer im Vergleich zu „Kollateralschäden“ der US-Kriege allerdings zähl- und deshalb sehr überschaubar), kommen aus dem Teil östlich der Front keine solchen Zahlen an die hiesige Öffentlichkeit. Aus Gaza noch nicht einmal konkrete Zahlen. Wobei in Gaza in nur drei Monaten mehr Zivilisten, darunter mehrheitlich Frauen und Kinder, gestorben sind als in fast zwei Jahren Ukrainekrieg (die 8 Jahre Bürgerkrieg mit Opfern vornehmlich im Ostteil vorher nicht mitgezählt).

      • Kleopatra
        15. Januar 2024 @ 07:50

        @KK: Im Jahr 1948 hatten die Vereinten Nationen für Palästina einen Teilungsplan mit einem jüdischen und einem arabischen Teil vorgesehen. Die Araber wollten mehr und griffen Israel sofort nach seiner Unabhängigkeitserklärung an, was dazu führte, dass der heutige israelische Staat deutlich größer ist als was 1948 als jüdischer Teil vorgesehen war.
        Wenn die internationale Unterstützung für den Gaza-Streifen nicht zu einem Großteil in Hamas-Anlagen und -rüstung gesteckt worden wäre, würde es den dortigen Palästinensern gut gehen; und wenn sie nicht mehrheitlich die Hamas unterstützt hätten, könnten sie auch nach Israel reisen und dort als Grenzgänger arbeiten. Jetzt werden sie auf Jahre hinaus ums nackte Überleben betteln müssen. Folge ihrer Dummheit.

    • Kleopatra
      15. Januar 2024 @ 07:58

      @KK: entweder erkennen Sie den Internationalen Strafgerichtshof an (und dann aber bitte auch den Haftbefehl gegen Putin, der übrigens keine Vorverurteilung darstellt, sondern nur einen starken Verdacht belegt, wie jeder Haftbefehl in einem Rechtsstaat), oder Sie halten ihn für voreingenommen, dann könnten Sie sich Ihre übrige Argumentation sparen.

      • ebo
        15. Januar 2024 @ 09:01

        Wir sprechen hier offenbar über verschiedene Institutionen. Der Haftbefehl gegen Putin kommt vom Internationalen Strafgerichtshof, Südafrika klagt gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof IGH. Da beide in Den Haag sind, werden sie oft verwechselt…

  2. Arthur Dent
    13. Januar 2024 @ 21:54

    Wo bleiben die Sanktionen gegen USA und GB?
    Warum entsenden Panama und Liberia nicht ihre Marine ins Rote Meer? Schiffe sind Hoheitsgebiete der Flaggen, unter denen sie fahren.
    Die deutsche Regierung würde schon gerne mitmischen, hat aber gerade kein Kriegsschiff übrig.

    • KK
      13. Januar 2024 @ 23:19

      „Wo bleiben die Sanktionen gegen USA und GB?“
      Spässle g’macht?
      Wer die USA sanktioniert kriegt aufs Maul!

  3. KK
    13. Januar 2024 @ 15:37

    „„Wir kommentieren keine laufenden Verfahren“, sagte der Sprecher von EU-Chefdiplomat Josep Borrell in Brüssel.“

    Bei den laufenden Verfahren vor dem IStGH gegen Russland und Putin war die EU nicht so zurückhaltend, im Gegenteil – da wurde und wird immer wieder vorverurteilt.