Sanktionen waren rechtswidrig
Schwere Schlappe für die EU-Außenpolitiker: Frühere Sanktionen gegen Iran und Syrien waren rechtswidrig, wie das oberste EU-Gericht in Luxemburg feststellte.
Konkret geht es um Strafen gegen eine iranische Universität und den früheren syrischen Wirtschaftsminister. In beiden Fällen habe die EU keine Verstöße nachweisen können.
Vielmehr sollten die Sanktionierten selbst beweisen, dass sie unschuldig sind. Das lassen die EU-Richter aber nicht durchgehen. Der Rat müsse Sanktionen auf eigene Beweise stützen – und diese auch vorlegen.
Das Urteil wirft erneut die Frage auf, ob die jüngsten Sanktionen gegen Russland und frühere ukrainische Politiker legal sind. Ich habe auch daran große Zweifel. – Mehr hier
Baer
3. Juli 2014 @ 12:40
Wen kümmert es schon ,ob Politiker nach Recht und Gesetzt handeln,oder gerade das tun ,was für sie persönlich das Beste ist?
Bei so vielen Rechtsbrüchen und Völkerrechtsverletzungen seit der Einführung der EU ist es zur Normalität geworden Rechtsbrüche zu begehen.Wie sagte schon Herr Junker,:”
wenn es ernst wird muß man lügen”!
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