Zwischen Notbremse und Notstand

Der Bundestag hat die Corona-Notbremse beschlossen. Kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit hat Kanzlerin Merkel damit ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Notstands-Gesetz durchgepeitscht.

Dass dies nötig wurde, sagt viel über den “Erfolg” der deutschen Coronapolitik aus. Allerdings war schon die Ministerpräsidentenkonferenz unter Merkels Vorsitz nicht im Grundgesetz vorgesehen.

Der Corona-Notstand wird künftig an die sogenannte Inzidenz gebunden – ein Indikator, den die Wissenschaft zunehmend infrage stellt. Noch dazu mit Werten, die keine wissenschaftliche Grundlage haben.

Die berechtigten Einwände der Opposition wurden nicht berücksichtigt. SPD-Kanzlerkandidat Scholz hat Merkel geholfen, die grüne Kanzlerkandidatin Baerbock hat sich enthalten – sie wollte noch härtere Eingriffe.

Dies ist kein gutes Zeichen für Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland. Allerdings machen es viele EU-Länder auch nicht besser. In Belgien gibt es aktuell gar keine gültige Rechtsgrundlage.

Und in Frankreich entscheidet de facto ein Mann – Präsident Macron – über den Ausnahmezustand. Er hat für Paris eine Ausgangssperre ab 18 Uhr verhängt – dagegen sind die deutschen Regeln ein Witz.

Und was macht die EU-Kommission? Was geschieht im Europaparlament? Nichts. Die EU-Politiker schauen dem Treiben zu, das Parlament kann sich nicht einmal auf einen Untersuchungsausschuß zum Impfdebakel einigen.

Stattdessen fordern die Konservativen von der EVP nun eine Gesundheitsunion, die die Rechte der Kommunen, Regionen und Staaten noch mehr beschneiden dürfte. Merkel will dafür sogar die EU-Verträge ändern…

Siehe auch “Corona und die Demokratie – ein kritisches Dossier