Ungarn, Frankreich, Deutschland: EUropa kriegt wieder die Krise
Unruhe in EUropa: In Ungarn, Frankreich und Deutschland läuft es nicht nach Plan. Die EU-Chefs ergreifen außergewöhnliche Maßnahmen.
- Weil Ungarn es wagte, eine “Friedensmission” zu starten, wird das Land von der (sich auflösenden) EU-Kommission boykottiert. Die außergewöhnliche Maßnahme zeigt, wie nervös die EU-Chefs geworden sind – und wie sehr sie das Wort “Frieden” scheuen.
- In Frankreich verschärft sich die Regierungskrise: Präsident Macron entlässt seinen Premier Attal – um ihn sogleich wieder als geschäftsführenden Regierungschef einzusetzen. Im Parlament zeichnet sich immer noch keine Mehrheit ab, die Medien sprechen von “institutioneller Instabilität”.
- In Deutschland wird das rechte “Compact”-Magazin verboten. Für den massiven Eingriff in die Pressefreiheit liefert Innenministerin Faeser weder eine schlüssige Begründung noch eine klare Rechtsgrundlage. Die EU schweigt – dabei wollte sie doch die Medienfreiheit schützen?
Frieden, Demokratie, Pressefreiheit: All das ist umstrittener denn je. Derweil ringt die designierte EU-Kommissionschefin von der Leyen weiter um eine Mehrheit im neu gewählten Europaparlament.
Das zeigt, wie wacklig die Lage geworden ist – schon wieder. Dabei hieß es doch nach der Europawahl, dass “die Mitte hält”. Nun greift diese “Mitte” selbst zu radikalen Maßnahmen, um sich zu halten…
Siehe auch “Liberal ist die EU auch nicht mehr”
„Das Compact-Verbot ist nicht gerade eine gute Werbung für die Demokratie. Im Gegenteil: Es könnte genau jene Ressentiments schüren, die man eigentlich bekämpfen wollte.“
— Sebastian Friedrich (@SebFriedrich) July 16, 2024
Guter Kommentar von @nschniederjann https://t.co/57AsDOCGf5 pic.twitter.com/VNIaj2UntD
Arthur Dent
18. Juli 2024 @ 21:38
Kennt jemand jemanden, der jemals ein Compact-Heftchen gelesen hat?
Nancys Albtraum-Demokratie:
Bürgerliche Freiheitsrechte interpretiert sie nach Gutdünken. Widerspruch gegen die Regierungslinie hält sie für etwas, das vom Geheimdienst überwacht werden soll. Wer ihrer politischen Agenda entgegentritt, der macht angeblich den Staat verächtlich. Schon einige Verfassungsrechtler bescheinigten ihr, sie hätte vom Wesen der Demokratie wenig bis nichts verstanden. Laut Statistischem Bundesamt zählt man in Deutschland etwa 40.600 Rechtsextreme (in den 1990ern waren es noch rund 64.000), also etwa 0,06 % der erwachsenen Bevölkerung. Wer angesichts dieser Zahlen glaubt, die rechtsextremistische Szene in Deutschland gefährde unsere Demokratie, „hat den Gürtel schon reichlich eng ums Gehirn geschnallt“.
Michael
18. Juli 2024 @ 13:10
Der sog. Westen versucht immer öfter und immer verzweifelter die Probleme mit autoritativen Mitteln zu lösen, die aus dem Gegensatz Demokratie:Kapitalismus resultieren. Mangels Geschichtbewußtseins versteht man dabei nicht dass Ideologie keine Politik ist!
Hirnwerker
17. Juli 2024 @ 20:01
“Für den massiven Eingriff in die Pressefreiheit liefert Innenministerin Faeser weder eine schlüssige Begründung noch eine klare Rechtsgrundlage.”
Art. 9 II GG i.nV. mit VereinsG § 2 I, 3 II Nr. 2.
Problematisch ist hier dass das Vereinsgesetz den Begriff so sehr weitet in §2 und unabhängig von der Rechtsform macht, sprich jede Ansammlung ab 3 Personen mit organisierter Willensbildung kann als Verein angesehen werden, linksunten indymedia ist hier wohl immer noch das Paradebeispiel, aber eben auch jede Unternehmensform.
Was wäre das lustig wenn eine korrekte linke Regierung das einmal gegen die Cumex etc. Betrüger angewendet hätte, vorgenannter Art. 9 II GG bezieht sich ja explizit auch auf den Verstoß gegen die Strafgesetze. Nachdem man nun festgestellt hat, dass es immer schon, ex nunc, illegal war, waren dann die Warburg Bank etc. nicht auch verbotswürdig?
Das Hauptproblem ist aber meiner Ansicht nach der Konflikt zwischen Art. 9 II und Art. 18 GG, wonach eigentlich nur das BVerfG über die Verwirkung u.a. der Pressefreiheit entscheiden darf, wenn sie zum Kampfe gegen die grundgesetzwidrige, dort nicht definierte FDGO genutzt würde.
Unsere GO ist in Art. 20 I i.n.V. Art. 79 III GG definiert…
Der Schutz des Artikels 18 wird mit dem Verbot durch die Exekutive hingegen komplett ausgehebelt, kann also so nicht als konkordant angesehen werden.
Aktuell ist die erste ex-DDR BVerfG Richterin für Pressefreiheit zuständig, Masings Nachfolgerin, mal sehen ob das so bleibt und was dabei herauskommt.
Diese Umkehr von erst strafbewehrtem Verbot und dann Rechtsweg des Betroffenen entgegen eines Verbotsverfahrens analog eines Parteiverbotsverfahrens gegen den der die Pressefreiheit missbrauche, erscheint immerhin diskussionbedürftig.
Das sollte auch einem VG auffallen und dies die konkrete Normenkontrolle des VereinsG bewirken nach Art. 100 GG.
exKK
18. Juli 2024 @ 01:20
Diese Regierung ist die grösste Gefahr für unsere Verfassung, die die BRD seit langem gesehen hat… da sie aus mehr als drei Personen besteht, stellt sich die Frage, ob nicht auch hier ein Verbot nach Vereinsgesetz… (man wird ja wohl noch mal laut denken dürfen) 😉