Impfstoff-Affären: EU-Gericht urteilt gegen von der Leyen
Schlechtes Timing: Einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung hat das EU-Gericht ein Urteil gegen Kommissionschefin von der Leyen gefällt. Es geht – wieder mal – um die Impfstoff-Beschaffung.
Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.
Mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg.
Es ist ein herber Schlag für von der Leyen, die sich persönlich in die Impfstoff-Beschaffung eingeschaltet hatte – und gegen die auch noch Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft laufen.
Er könnte unentschiedene Abgeordnete dazu bewegen, bei der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament am Donnerstag mit Nein zu stimmen – zumal die EU-Kommission wieder einmal mauert.
Man habe das Urteil „zur Kenntnis genommen“ und fühle sich in der Sache bestätigt, erklärte von der Leyens Chefsprecher Eric Mamer.
Dass seine Chefin etwas falsch gemacht haben könnte und dass es womöglich besser wäre, den Fehler zu korrigieren, kam ihm nicht in den Sinn…
Ute Plass
17. Juli 2024 @ 14:51
Rücktritt hin oder her. Das vielköpfige Ungeheuer EU erinnert an die mythologische Gestalt der Hydra, der, wenn man ihr einen Kopf abschlägt sogleich zwei neue wachsen.
Michael
17. Juli 2024 @ 13:37
Nach dem heutigen Gerichtsurteil werden Rufe laut UvdL müsse ihre Kandidatur zurückziehen! Gute Aussichten, aber werden sie sich bewahrheiten? Schließlich würde zu einem Rücktritt von der Ksndidatur Charakter gehören !?
exKK
18. Juli 2024 @ 01:23
Sie haben doch gelesen:
„Man habe das Urteil „zur Kenntnis genommen“ und fühle sich in der Sache bestätigt, erklärte von der Leyens Chefsprecher Eric Mamer.“
„Zur Kenntnis genommen“ meint ja nichts anderes als den berüchtigten deutschen Beamtendreikampf: Knicken, Lochen, Abheften – und weitermachen wie gewohnt.