Demokratie-Krise in Rumänien: Hatte Vance doch Recht?
Eine annullierte Wahl, ein verbotener Kandidat – und die EU schweigt zu alldem: Die Demokratie-Krise in Rumänien weitet sich aus. Hatte US-Vize Vance doch Recht?
Die Empörung war grenzenlos, als US-Vizepräsident JD Vance auf der Münchener (Un-)Sicherheitskonferenz die EU attackierte und ihre demokratische Reife infrage stellte.
Vance warf Europa vor, sich von seinen Grundwerten abzuwenden – und nannte die rumänischen Präsidentschaftswahlen als Beispiel.
Rumänien habe die Wahlen aufgrund „fadenscheiniger Beweise“ und „kontinentalen Drucks“ annulliert, erklärte der Vertreter von US-Präsident Trump.
Mit diesen und anderen Behauptungen hätten sich die USA endgültig von Europa und den gemeinsamen westlichen Werten verabschiedet, schrieben zornig erregte Leitartikler.
Was sie nicht beachtet haben: Der Mann hat Recht. Gerade hat Rumänien auch noch die Kandidatur des aussichtsreichsten Präsidentschaftskandidaten annulliert.
Der rechtsradikale Politiker Calin Georgescu, der mit Kritik an der Nato und am Ukraine-Krieg großes Aufsehen erregt hat, darf nicht bei der Stichwahl antreten.
Und die EU-Kommission, die “Hüterin der Verträge”, des Rechts und der Demokratie schaut zu. Auch das Europaparlament möchte sich nicht mit dem Fall beschäftigen.
Nun warte ich auf die entsprechenden Leitartikel. So nach dem Motto: Die EU verabschiedet sich von ihren eigenen Werten…
Dies ist die aktualisierte Fassung eines Beitrags, der im heutigen Newsletter erschienen ist. Mehr Newsletter hier.
P.S. Das rumänische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Georgescu nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren darf. Das Gericht wies einen Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurück. Damit gibt es Vance nachträglich recht…
european
14. März 2025 @ 08:07
Das deutsche Verfassungsgericht hat die Klage des BSW auf erneute Zaehlung der Wahlzettel aufgrund der bisher festgestellten hohen Fehlerquote abgewiesen.
Ich bin gespannt, wie bei den anderen Klagen bezüglich des Schildbuergerstreiches der NochnichtRegierung in Deutschland entschieden wird.
In Zukunft heißt es nicht mehr „Im Namen des Volkes“, sondern „In Sachen gegen das Volk Nr….“
Skyjumper
14. März 2025 @ 08:40
Zu beachten ist dabei: Es gab gar keine inhaltliche Prüfung. Vielmehr muss das BSW zuerst die niedrigeren Rechtsmittel ausschöpfen. So geht Rechtsstaat ala Deutschland. Und schon in 5 Jahren bekommt man dann Recht wenn man Recht hatte. Ups. Die Bundestagsperiode ist schon vorbei? Pech gehabt.
Das betrifft sinngemäß im übrigen nicht nur diesen Fall oder Bereich, sondern ist grundsätzlich so wenn öffentlich-rechtliche Bescheide betroffen sind. Erst Widerspruch, wenn abgelehnt, dann Beschwerde, wenn abgelehnt dann Klage, und so weiter und so fort. Es dauert Jaaahre und unterminiert das, was man sich als Laie unter Rechtsstaat vorstellt.
Kleopatra
13. März 2025 @ 06:53
Nach meiner Kenntnis hat Georgescu auch mit Lob für rumänische Faschisten der 1930er Jahre Aufsehen erregt. Und was seine “Russlandfreundlichkeit” betrifft. Dass Faschisten für russische Herrscher sch wärmen, ist eine in ganz Europa zu beobachtendes Phänomen.
Guido B.
13. März 2025 @ 08:21
Es gibt auch den umgekehrten Fall: Ukrainische Herrscher schwärmen für Faschisten. Siehe Bandera-Kult. Slava Ukraini!
Stef
13. März 2025 @ 11:43
Sind das Ihrer Meinung nach Gründe, ihn von der Wahl auszuschließen? Für mich ist das ein demokratiefeindlicher Akt, den Sie da wohlfeil rechtfertigen.
Kleopatra
13. März 2025 @ 18:03
Ich hatte mich auf die Aussage des Artikels bezogen, dass Georgescu „mit Kritik an der Nato und am Ukraine-Krieg großes Aufsehen erregt“ habe. Zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts habe ich mich nicht geäußert, nur dazu, womit Georgescu Aufsehen erregt hat.
Was Herrn Vance betrifft: Ein amerikanischer Vizepräsident, der die Münchner Sicherheitskonferenz zum ersten Mal besucht, sollte die Gelegenheit zum Netzwerken nutzen. Wenn er hier sich entschieden hat, den (möglicherweise noch einige Zeit) amtierenden deutschen Bundeskanzler nicht zu treffen, sich hingegen für A. Weidel Zeit genommen hat, von der felsenfest feststeht, dass sie auf lange Zeit hinaus nie in Deutschland ein Regierungsamt ausüben wird, zeigt das, dass er die Situation völlig falsch einschätzt (sich entweder falsch informieren lässt oder seine Wirkung auf deutsche Wähler grotesk überschätzt). JDV hat offenkundig von Tuten und Blasen außerhalb der USA keine Ahnung.
KK
13. März 2025 @ 18:59
„Zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts habe ich mich nicht geäußert,…“
Doch, zwischen den Zeilen haben Sie genau das: Indem Sie ihm mit Ihren Vergleichen unterstellen, Faschist zu sein, und Faschisten nach hier vorherrschender Meinung eigentlich daran gehindert werden sollten, gewählt zu werden, rechtfertigen Sie hintenrum damit seinen Wahlausschluß. Ohne aber Belege vorzulegen, dass er tatsächlich ein Faschist sein könnte.
Propagandatricksereien aus dem Lehrbuch.
Helmut Höft
12. März 2025 @ 22:47
“Was sie nicht beachtet haben: Der Mann hat Recht. Gerade hat Rumänien auch noch die Kandidatur des aussichtsreichsten Präsidentschaftskandidaten annulliert.” Dear ebo, please take in respect: Der Beelzebub sagt “uns”: “Treibt doch bitte den Teufel aus!” Hä? Alternative Fakten? Lügen? Wissenschaftsfeindlichkeit? Wer spricht denn da? Dschej-di?? Peter Thiel? Elon Musk? Lindsay Graham? Karoline Leavitt? Ein ahnungsloses A…och? Eine Sockenpuppe?
Rumänjen hin oder her – da hat die €U einiges nachzuholen –, wer spricht da??
european
12. März 2025 @ 07:09
Ich hab jetzt mehrfach versucht, neutrale Informationen über Georgescu herauszubekommen. Unsere Medien bezeichnen ja mittlerweile jeden, der ihnen nicht passt, als rechtsextrem.
Ich lese über ihn von jahrelangen UNO-Mandaten, er war Vorsitzender des Europäischen Club of Rome, war aktiv in der Bekämpfung von Umweltverseuchung. 2011 wurde er vom EUROLINK-House of Europe Foundation zur „Personality of the Year for a European Romania“ ernannt.
https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-toxics-and-human-rights/mr-calin-georgescu-former-special-rapporteur-2010-2012
Was macht ihn zum Rechtsradikalen? Der gewünschte Frieden mit Russland? Die NATO-Skepsis?
Die Frage ist ernst gemeint. Wir befinden uns in Zeiten extremer Propagandafluten, die es einem fast unmöglich machen, die Wahrheit herauszufinden.
Dixie Chique
13. März 2025 @ 10:19
“Was macht ihn zum Rechtsradikalen?”
Seine Erfahrungen mit dem direkten ukrainischen Nachbarn, die ihn dazu veranlassen, dem runentätowierten Schluri nix mehr zu leihen oder zu schenken. Genau wie Fico und Orban.
Aber erst recht sein Hinweis auf OK (so kürzt das BKA diesen Phänomenbereich ab) innerhalb der Erb- und Funktions”eliten” der EU. Das, gepaart mit romantischen Demokratie- und womöglich noch christlichen Gerechtigkeitsvorstellungen, ist für vulgäratheistische EU-OK-Bonz:innen schlicht unerträglich, weil potentiell gefährlich, also zwingend “rechtsradikal”.
Eine der zahlreichen EU-“Demokratie”wächter-Faktenchecker-Institutionen wird Ihnen gerne auch wortreich die darunterliegenden “strukturellen” “-Ismen” erklären..
KK
12. März 2025 @ 01:21
Die Rechtsstaatlichkeit ist eine Rosinenpickerei geworden, wo nur noch nach politischem Kalkül entschieden wird… irgendwie fangen mir ehrliche Autokraten langsam an, sympathischer zu werden als unsere heuchlerischen und verlogenen Anscheinsdemokraten.
Wie sagte einst der Persilmann? “Da weiss man, was man hat!”
Skyjumper
12. März 2025 @ 09:21
Das ist leider so. Ich weiß auch nicht wann wir angefangen haben uns ausgerechnet die Rechtstaatlichkeit ala China oder Russland zum Vorbild zu nehmen. Mittlerweile sieht es hier nicht mehr anders aus.
” irgendwie fangen mir ehrliche Autokraten langsam an, sympathischer zu werden als unsere heuchlerischen und verlogenen Anscheinsdemokraten”
Und genau das ist dann der Weg wie Diktaturen entstehen. Wenn selbst interessierte Bevölkerungsschichten anfangen zu sagen: “Wenn schon – denn schon richtig”. Aber ich muss leider gestehen: Ich erwische mich immer öfter bei ähnlichen Überlegungen – trotz besseren Wissens.
ebo
12. März 2025 @ 09:38
Welche Rechtsstaatlichkeit? In Russland gibt es keine, in China nur in Ansätzen. Nein, das können keine Vorbilder sein.
Skyjumper
12. März 2025 @ 10:38
@ebo
Welche Rechtsstaatlichkeit fragen Sie? Es dürfte doch klar sein, dass es sowohl in Russland als auch in China – auf dem Papier – Rechtsstaatlichkeit gibt. In der Praxis sieht das natürlich weniger gut aus.
“Nein, das können keine Vorbilder sein.”
Sollte man meinen. Wenn ich meinen Nachbarn verklage weil sein Hund wieder in meinen Vorgarten geschissen hat. Darf ich in Deutschland nach wie vor ein faires, rechtsstaatliches Verfahren erwarten. Auch wenn mich meine Autowerkstatt bescheissen wollte. Ich vermute allerdings, dass ich in den entsprechenden Lebensbereichen auch in Russland keine Probleme mit der Rechtsstattlichkeit feststellen würde.
Halte ich aber in Berlin während eines Spazierganges das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hoch kann ich schon mal kurzfristig festgesetzt werden. Und alle Rechtsmittel gegen die festgesetzte Strafe versagen. Es ist eben eine Ungeheuerlichkeit in Deutschland das Grundgesetz zu verteidigen. Wo ist denn da noch Rechtsstaat? Wo ist der Unterschied zu den politischen Gerichtsurteilen gegen Nawalny et al?
Das ist doch genau das was @KK mit “Rosinenpickerei” tituliert hat. Es “kann” kein Vorbild sein. Es “sollte” kein Vorbild sein. Aber wir sind trotzdem schon verdammt weit auf dem Weg dahin gekommen.
KK
12. März 2025 @ 12:39
“Wenn ich meinen Nachbarn verklage weil sein Hund wieder in meinen Vorgarten geschissen hat.”
Wenn der Hund meines Nachbarn permanent in meinen Vorgarten scheisst, muss ich mir in Deutschland eine Klage erst mal leisten können!