Blinken setzt sich von Baerbock ab
Außenministerin Baerbock interpretiert das Völkerrecht auf ihre ganz eigene Art. Ihrer jüngsten Deutung kann nicht ‘mal das US-Außenministerium folgen.
Eigentlich soll sich Baerbock um die deutsche Diplomatie kümmern. Doch im Ukraine-Krieg hat sie eine neue Rolle gefunden: Sie verteidigt und ermuntert die Ukraine und ihre Armee.
Die (mutmaßlich) ukrainischen Drohnenangriffe auf Moskau seien durch internationales Recht gedeckt, sagte Baerbock am Dienstag. “Die Ukraine verteidigt sich im Rahmen des internationalen Rechts.”
Damit nahm die Frau, die “was mit Völkerrecht” studiert hat, die Ukraine in Schutz. Kann man machen, muß man aber nicht – vor allem nicht, wenn es um Angriffe geht, die den Westen in den Krieg ziehen können.
Völlig anderer Sound aus Washington
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Ihr US-Kollege Blinken zum Beispiel sieht die Sache völlig anders. Die US-Regierung unterstütze keine ukrainischen Angriffe innerhalb Russlands, erklärte Blinkens Sprecher.
Die Ukraine könne zwar selbst entscheiden, wie sie sich gegen Russland verteidige. Doch auf die Hilfe der USA dürfe sie bei Drohnenattacken auf Moskau nicht hoffen.
Es klang fast wie eine Distanzierung von Baerbock. Jedenfalls hat er sich deutlich abgesetzt. Bleibt die Frage, wann sich auch die Bundesregierung von den Attacken auf Moskau distanziert?
Es wird höchste Zeit….
Siehe auch: Ein Tabu fällt: Baerbock räumt Scheitern der Sanktionen ein. Mehr zum Ukraine-Krieg hier
Katla
24. August 2023 @ 12:05
@Stef: „Baerbock spricht Russland in dem Zitat zudem die Rationalität ab. Mit einem irrationalen Gegenüber kann man nicht verhandeln, womöglich auch nicht sprechen.“
Sie kommt eben nicht nur vom Völkerrecht, sie ist neuerdings auch als Gutachterin in der psychiatrischen Diagnostik unterwegs. Wir können stolz und dankbar sein, dass wir so eine hochkarätige und vielseitige Expertin als Außenministerin haben.
KK
24. August 2023 @ 11:49
@ Stef:
“Baerbock spricht Russland in dem Zitat zudem die Rationalität ab.”
Ausgerechnet! Da hat sie wohl von sich auf andere geschlossen! Die Frau ist doch in ihren Äusserungen pure Emotionalität, bei der für Rationalität absolut kein Platz mehr bleibt (irgendwo hat das mal jemand mit “Bauch vor Hirn” treffend umschrieben).
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@ Arthus Dent:
“Ich habe noch nirgends gelesen, dass die Frau des „angepassten“ Lebenslaufes und der „vergessenen“ Sonderzahlung ein abgeschlossenes juristisches Staatsexamen hätte.”
So wie ich das mitbekommen habe, hat sie ihr Studium der Politikwissenschaften in Deutschland nach dem Vordiplom abgebrochen und danach in London ein postgraduales Studium angeschlossen; dies ist laut Wikipedia “ein Studium, das ein vorhergehendes ERFOLGREICH ABGESCHLOSSENES Studium (in der Regel grundständiges Studium) voraussetzt” [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Postgraduales_Studium%5D. Also ein Diplom oder Bachelor wäre Mindestvoraussetzung gewesen.
Ein VORdiplom erfüllt diese Voraussetzung NICHT, sondern ist erst eine Zwischenstufe auf dem Weg dorthin (so auch die Wikipedia: “Das Vordiplom (auch Zwischenprüfung) ist hochschulrechtlich kein Abschluss, es wird mit dem Bestehen auch kein akademischer Grad verliehen.” [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Vorpr%C3%BCfung%5D). Rein rechtlich kann sie mE dort allenfalls als Gasthörerin eingeordnet werden. Interessant wäre ein Einblick in ihre dort vorgelegten Bewerbungsunterlagen…
Es könnte einen tatsächlich der Verdacht der Hochstapelei beschleichen, wenn das Erlangen eines akademischen Grades suggeriert wird, der tatsächlich nie erreicht worden sein kann. Andere Politiker sind bereits zurückgetreten, weil sie in ihrer tatsächlich erstellten Doktorarbeit nicht korrekt zitiert hatten…
Arthur Dent
24. August 2023 @ 11:22
Ich habe noch nirgends gelesen, dass die Frau des “angepassten” Lebenslaufes und der “vergessenen” Sonderzahlung ein abgeschlossenes juristisches Staatsexamen hätte.
Stef
24. August 2023 @ 10:59
Interessant ist sind folgende Zitate von Baerbock in der Zeit:
https://www.zeit.de/news/2023-08/24/baerbock-enttaeuscht-von-wirkung-der-russland-sanktionen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F
Das ist eine weitere intellektuelle Bankrotterklärung. Als würde die ökonomische Mechanik und Versorgung in China oder Russland anders funktionieren, als bei uns. Aber selbst, wenn wir unterstellen, es wäre so: Hätte die Bundesregierung dann die Sanktionen nicht entsprechend anpassen müssen? Oder hat man erst kürzlich bemerkt, dass es sich bei Russland und China um (wie sie es nennt) Autokratien handelt? Jede Variante führt in meiner Welt zwingend zu einer Entbindung vom Amt wegen erwiesener Unfähigkeit.
Baerbock spricht Russland in dem Zitat zudem die Rationalität ab. Mit einem irrationalen Gegenüber kann man nicht verhandeln, womöglich auch nicht sprechen. Im Grunde sagt Frau Baerbock hier doch nichts anderes, als dass sie über kein Mittel mehr verfügt, ihren Job auszuüben. Denn ihre Aufgabe ist es, mit anderen Staaten im Gespräch zu bleiben und ihr Mittel ist der rationale Diskurs. Da gehört die Grundannahme, dass der Gegenüber irgendwo auch Gründe haben könnte für sein handeln, zur Anforderung an die Persönlichkeit und Mindestvoraussetzung in der Stellenbeschreibung der Außenministerin.
Rückblickend meint Baerbock, dass die anfängliche Zurückhaltung nach Kiew zu Reisen ein relevanter Fehler der Bundesregierung war. Übersetzt bedeutet das wohl, dass mehr PR-Auftritte mit Selenski die Wende in dem Krieg hätte bringen können. Ich denke auch, dass diese Art von PR-Tourismus für die russischen Truppen und Putin extrem gefährlich sind… Unfassbar, diese Frau.
KK
24. August 2023 @ 01:54
@ Peter Langhammer:
„Die Welt wird immer mehr zum Irrenhaus. Früher nannte man sowas „Russisch Roulette“…“
d’accord mit dem Irrenhaus – aber beim „Russisch Roulette“ hat der Spieler immer nur sein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt, was auch völlig in Ordnung geht.
Hier zockt aber insbesondere der Westen, seine Eliten und Medien vorneweg, und ganz besonders kaltschnäuzig dabei unsere Ministerin des Äussersten, um Millionen, wenn nicht gar Milliarden fremder Leben. Und das geht so nicht in Ordnung, denn das Völkerrecht in Gestalt der UN-Charta fordert zu allererst die Erhaltung oder mindestens die schnelle Wiederherstellung des Friedens. Und zwar von allen Seiten, und auch bzw. besonders von Dritten wie Frau Baerbock, die sich immerhin „Chefdiplomatin“ nennen lässt…
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Apropos Baerbock: Wenn die Frau wirklich vom „Völkerrecht“ käme, dann würde sie sich auch mal zum Jemen, zu Aserbaidschan, zu Palästina, um nur den aktuell grössten Bockmist auf dieser Welt zu nennen, äussern. Auch die fortgesetzte Kriminalisierung der Seenotrettung, die das Völkerrecht in Gestalt des Seerechts ja unmissverständlich gebietet, wäre mal eine Betrachtung durch eine, die ja „vom Völkerrecht kommt“, wert.
Wenn Frau Baerbock vom Völkerrecht kommt, dann komme ich von Ursa Minor Beta – und suche jetzt mein Handtuch zwecks Heimreise.
Katla
23. August 2023 @ 17:37
Ich würde gern glauben, dass es sich um eine Abgrenzung zu Baerbock handelt, aber so signifikant scheint mir diese “Distanzierung” dann doch nicht zu sein. Ich sehe darin eher eine Distanzierung zu den hirnlosen Aktionen der Ukraine. Hirnlos, weil sie mit solchen punktuellen Angriffen weder die sog. Offensive qualitativ (und quantitativ schon gar nicht) voranbringen noch von ihrer Erfolglosigkeit ablenken können, dafür aber das Risiko einer Eskalation unverhältnismäßig erhöhen und damit viele ihrer bisherigen Sympathisanten und Unterstützer aus dem Tiefschlaf wecken könnten.
Zu den Völkerrechtlerinnen in unserer Mitte: ich komme ja gar nicht vom Völkerrecht, aber beim letzten Kochrezeptetausch in meinem Hausfrauenklub waren Angriffe auf zivile Ziele – die 12 Millionenstadt Moskau dürfte unstrittig eine sein – noch nicht vom internationalen Völkerrecht gedeckt. Auch das Prinzip “Auge um Auge…” gehörte noch nicht zu den Grundgedanken des int. Völkerrechts. Nur als harmlose Hausfrauenmeinung.
Kleopatra
23. August 2023 @ 16:39
Ob die Ukraine nach dem Völkerrecht Ziele innerhalb Russlands angreifen darf und ob die Vereinigten Staaten es gut finden, wenn sie das tut, sind völlig unterschiedliche Kriterien. Warum sollte das Völkerrecht es verbieten, einen Angreifer auch auf seinem Territorium anzugreifen? Oder halten Sie alles, was die USA wollen mit dem Völkerrecht für identisch? Wollen Sie eine deutsche Außenministerin, die allen amerikanischen Positionen übernimmt und als eigene vertritt?
ebo
23. August 2023 @ 16:40
Ich bezweifle, dass das Völkerrecht die aktuellen Angriffe auf zivile Ziele in Moskau stützt. In Kiew nennt man sowas Kriegsverbrechen.
Peter Langhammer
23. August 2023 @ 15:13
Schön wärs, wenn da wirklich Substanz und nicht nur Kalkül dahinter stünde.
Nur – die Baerbock ist doch dem Blinken schnurz… zeitgleich lese ich in den NDS, dass einige US-Militärs nun fordern sollen, auch Langstreckenraketen mit Streubomben auszurüsten und der Ukraine zur Verfügung zu stellen: „Wenn sie 2000 Streuraketen bekommen, ist der Krieg vorbei.“ (https://www.nachdenkseiten.de/?p=102800)
Die Welt wird immer mehr zum Irrenhaus. Früher nannte man sowas „Russisch Roulette“ – ist der Begriff noch zeitgemäß?