VW-Gesetz: Golden Share erlaubt!?

Niedersachsen darf sein Vetorecht bei Volkswagen behalten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit stärkt der EuGH Deutschland und Europas größtem Autobauer den Rücken.

Die große Frage ist nun, ob damit künftig generell wieder “Goldene Aktien” erlaubt sind. Bisher hatten EuGH und EU-Kommission versucht, dies als unzulässigen Eingriff in den Markt zurückzuweisen.

Wenn sie konsequent sind, müssten nun auch Frankreich, Schweden und Ungarn ihre umstrittenen goldenen Aktien behalten dürfen. Es wird doch wohl kein Sonderrecht für Deutschland geben, oder? – Mehr hier