Von der Leyen schont Merkel – sogar beim EU-Recht

Die EU-Kommission versteht sich als Hüterin des Rechts und der EU-Verträge. Doch wenn es um Deutschland geht, nimmt sie es mit diesem Job nicht sehr ernst – wie der Streit um die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zeigt. Ein Vertragsverletzungsverfahren blieb ohne Folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5. Mai 2020 den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft – und damit zum ersten Mal einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs widersprochen.

Darauf hat die EU-Kommisison ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Schon damals mußte Behördenchefin von der Leyen zum Jagen getragen werden; vor allem der grüne deutsche Europaabgeordnete Sven Giegold machte Druck.

Doch ein Jahr später ist dieses Verfahren im Sande verlaufen – ohne Ergebnis.

“Die Kommission ist bereit, bei Bedarf auf rechtliche Schritte zurückzugreifen”, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde der dpa auf Nachfrage. Man habe das Urteil analysiert und stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden. 

Das ist allerdings nichts Neues. In Kontakt steht von der Leyen mit Berlin schon länger – sie kommt ja aus der deutschen Regierung. Vor allem mit Kanzlerin Merkel pflegt sie einen intensiven Austausch. Offenbar ist er so eng, dass man sich nicht weh tun möchte.

Dabei geht es hier um eine Kernfrage des Europarechts: Steht Karlsruhe (und damit Deutschland) über dem EU-Recht und dem Europäischen Gerichtshof? Das hatte das deutsche Gericht vor einem Jahr behauptet.

Von der Leyen und Merkel haben es in einem Jahr trotz intensiven Nachdenkens nicht geschafft, diese Frage zu klären…

Siehe auch “Die undurchsichtige Politik der Merkelyen”