Van Rompuy will Wahl entschärfen
Gleich nach der Europawahl will EU-Ratspräsident Van Rompuy einen Sondergipfel einberufen. Offiziell geht es darum, einen “Clash” mit dem Europaparlament zu vermeiden, meldet “Le Monde”.
Denn das Parlament beansprucht das Recht, den nächsten Kommissionschef zu bestimmen. Dasselbe Recht reklamieren aber auch Kanzlerin Merkel und die übrigen EU-Chefs für sich.
Van Rompuy möchte sich nun zum Schiedsrichter machen. Dabei ist er selbst nicht vom Volke gewählt. Offenbar will er dem Wählervotum auch nur folgen, wenn es im Parlament eine klare Mehrheit gibt.
Die könnte jedoch fehlen, wenn – wie die Deutsche Bank in einer Studie prognostiziert – ein Viertel der Wähler für EU-kritische bis -feindliche Parteien stimmt.
Ich finde aber, auch dieses Ergebnis der Wahl müsste man akzeptieren – und Konsequenzen ziehen. Die EU könnte dann nicht weiter machen wie bisher.
Doch genau das will Van Rompuy sichern. Dabei will er noch nicht einmal warten, bis sich das neue Parlament konstituiert hat. Man könnte auch sagen: er will die Wahl manipulieren. – Mehr hier
ebo
6. Februar 2014 @ 11:40
@Michael
Das neue Parlament konstituiert sich erst Anfang Juli. Bis dahin bleibt der Kommissionschef natürlich im Amt. Deutschland musste auch drei Monate warten, bis sich der Bundestag konstituiert hatte und eine neue Regierung gebildet war…
Michael
15. Februar 2014 @ 08:57
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Bereits am Abend der Bundestagswahl war klar, dass auch der nächste Bundeskanzler Angela Merkel heißen würde. Offen war nur, ob sie mit den Grünen oder der SPD eine Regierung bilden würde. Und der Bundespräsident hat sehr früh mit Vertretern der Parteien Gespräche geführt.Dabei darf in Deutschland der Bundestag einen Menschen zum Bundeskanzler wählen, der nicht vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wurde, in der EU ist das nicht erlaubt: das Parlament kann nur die vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten akzeptieren oder ablehnen.
Michael
6. Februar 2014 @ 06:26
Einen Widerspruch zu demokratischen Gepflogenheiten würde ich nur dann sehen, wenn der Rat schon vor den Wahlen über mögliche Kommissionspräsidenten diskutieren würde. Nach den Wahlen sind die Mehrheitsverhältnisse ja absehbar. Oder – eine Möglichkeit, mit der man immerhin rechnen muss – es ist absehbar, dass es keine überschaubare Mehrheit gibt, wie sie bisher durch die bekannte ständige große Koalition vorliegen.
Zwar sieht der Vertrag “Konsultationen” vor, sowie die Bestimmung, dass der Rat “dabei […] das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament (berücksichtigt)”. Das bedeutet aber natürlich nur, dass der Rat in der Tat vor der Konstitution des Parlaments wohl keinen Kandidaten formell nominieren kann. Aber warum sollte er nicht bereits vorher über seinen eigenen Standpunkt nachdenken? Er ist ja schließlich vom Parlament völlig unabhängig. Viele Parteien behaupten doch, der Rat sei unmittelbar an das Wahlergebnis gebunden (das ist ja die Begründung für die Benennung von “Spitzenkandidaten”); dann kann er erst recht schon am Wahlabend seine Schlüsse ziehen.
Wenn der Rat ein Präsident einer parlamentarischen Republik wäre, der einen Regierungschef ernennen müsste, der auf das Vertrauen des Parlaments angewiesen ist, würde er selbstverständlich unmittelbar nach der Wahl beginnen, sich Gedanken zu machen. Nicht anders verhält sich hier der Rat; aber weil er ein Kollegialorgan ist, kann er nicht einfach nachdenken, wo er geht und steht, sondern muss dazu von seinem Präsidenten einberufen werden. Dass der Rat in einem möglichst frühen Stadium über einen möglichen Kommissionspräsidenten nachdenkt, halte ich nicht für illegitim. Die Alternative wäre, eine unter Umständen sehr lange Zwischenzeit ohne Kommissionspräsident in Kauf zu nehmen.
Michael
5. Februar 2014 @ 19:39
Entweder geht man vom Wortlaut der Verträge aus – dann hat der Rat Vorschläge für die Besetzung der Ämter (etwa des Kommissionspräsidenten) zu machen; das Parlament kann dazu nur ja oder nein sagen. In dem Fall ist es die Aufgabe des Ratspräsidenten, eine Sitzung des Rates anzusetzen, und genau das tut Van Rompuy.
Oder man argumentiert, dass der Rat “die Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigen muss” – dann ist es sinnvoll, wenn der Rat bald nach der Wahl mit seinen Überlegungen beginnt. In dem Fall ist es die Aufgabe des Ratspräsidenten, eine Ratssitzung anzusetzen, und genau das tut Van Rompuy.
Die Alternative wäre, Däumchen zu drehen.
Das Parlament wiederum hat das Recht, jeden Kandidaten des Rates für die Kommission abzulehnen. Es muss allerdings den dazu nötigen Mut aufbringen. Und es muss sich fragen, ob es das wirklich will.
ebo
5. Februar 2014 @ 20:42
@Michael
Es spricht allen demokratischen Gepflogenheiten Hohn, wenn die Chefs nicht einmal warten, bis sich das neue Parlament formiert hat. Sie reden damit über die Köpfe der neu gewählten Abgeordneten und der Bürger hinweg.
Bernd
2. Februar 2014 @ 05:33
Und die Deutsche Bank mit ihrer Pseudo-Studie betreibt schon jetzt Wahlhilfe für Merkel und die CDU, damit ja alles so bleibt wie es ist und sein soll im Sinne einer neuen NWO.
Da kommt ihr dieser ungewählte, belgische Ränkespieler gerade recht.
Claus
1. Februar 2014 @ 18:27
Natürlich will van Rompuy die Wahl beeinflussen. Es will die Macht im Sinne der Bilderberger behalten und das EU Parlament weiter als Demokratie Ausrede nutzen. Der damalige Vorschlag die Kommissionsmitglieder demokratisch zu wählen, wurde von ihm und auch Barroso vom Tisch gefegt. Ein Ausgemachter Demokrat dieser van Rompuy. Ähnlich wie auch Barroso und die Baronin Ashley.