Warschau wird gewarnt (ein bißchen)
Polens rechte Regierung schafft Fakten: Am Dienstag hat sie eine ihr ergebene Richterin zur Interimsvorsitzenden des Verfassungsgerichts gemacht. Ein Fall für die EU-Kommission? Nicht wirklich.
Zwar hat sich die Brüsseler Behörde mit dem Vorgang beschäftigt. Kommissionsvize Timmermans sprach von einem ernsten Vorgang. Deshalb will er neue Beschwerden nach Warschau schicken.
Doch vor echten Strafen schreckt er zurück. Obwohl das „Rechtsstaats-Verfahren“ gegen Polen schon ein Jahr läuft und die PiS ihre Macht immer mehr ausbaut, will er nicht von Strafen reden.
Auf die Frage, weshalb er noch nicht die „Nuklearoption“ gezogen habe – also den möglichen Entzug des Stimmrechts für Polen im Ministerrat – antwortete Timmermans ausweichend.
„Wenn wir weitere Schritte unternehmen würden, bräuchten wir politische Unterstützung im Rat und im Europaparlament“. Er hoffe, dass auch dort die Diskussion in Gang komme.
Mit anderen Worten: Die EU-Kommission gibt den Schwarzen Peter an die Politiker weiter – und die haben derzeit genug andere Sorgen…
Claus
22. Dezember 2016 @ 18:57
Ich lese: „. . .hat sie eine ihr ergebene Richterin zur Interimsvorsitzenden des Verfassungsgerichts gemacht. Ein Fall für die EU-Kommission?“
Natürlich nicht – wieso auch? Dann müsste die EU u.a. auch die Ernennungen der Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland, die ebenfalls regierungskonform stattfinden, unter die Lupe nehmen. Und dass dort regierungsgeschmeidige Urteile gefällt werden, ist nach den Sprüchen zur sogenannten Griechenland-Rettung und zu den Anleihen-Amokläufen eines Herrn Draghi auch nichts Ungewöhnliches mehr, über das sich irgendjemand noch groß aufregen würde.
kaush
22. Dezember 2016 @ 10:42
Was ist mit Frankreich?
Der Ausnahmezustand, und damit die massive Einschränkung der Bürgerrechte, wird verlängert und verlängert und verlängert…
Ein Fall für die EU-Kommission?
In Spanien wurde das Demonstrationsrecht massiv eingeschränkt.
„Wer ungenehmigte Demonstrationen organisiert oder an ihnen teilnimmt, riskiert womöglich bald Geldstrafen von 30.000 bis zu 600.000 Euro. Wer Fotos von prügelnden Polizisten ins Netz stellt, soll ebenfalls die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Das erinnert ältere Spanier an die verhasste Franco-Diktatur, deren Auswüchse man längst in den Archiven wähnte.“
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-02/spanien-abtreibungsgesetz-demonstrationsrecht
Dieses Gesetz ist mittlerweile Realität.
Ein Fall für die EU-Kommission?
Ich habe da nichts gehört.
Wie gehabt: Doppelt und Dreifachstandards in der EU. Das ist schlicht Willkür und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.
ebo
22. Dezember 2016 @ 10:45
Siehe „Der permanente Ausnahmezustand“, da steht alles drin…