Pfizergate: Noch ein Gerichts-Termin
Offiziell wird es tot geschwiegen. Doch in Brüssel verhandelt erneut ein Gericht über die „Pfizergate“-Affäre von Kommissionschefin von der Leyen.
Darüber berichten „France Soir“ (französisch) sowie der (wiedergewählte) Europaabgeordnete M. Sonneborn (auf Twitter). Ihren Angaben zufolge geht es diesmal um die Frage, ob eine zweite Amtszeit trotz laufender Ermittlungen möglich ist.
Der einschlägig bekannte belgische Lobbyist Baldan will erwirken, dass die Europäische Volkspartei EVP die Kandidatur von der Leyens zurückzieht. Allerdings befand es die EVP offenbar nicht einmal für nötig, einen Vertreter ins Gericht zu schicken…
Auch die meisten Medien haben den Termin geschwänzt, nicht einmal belgische Zeitungen haben berichtet. Für den Mainstream ist von der Leyens zweite Amtszeit eine ausgemachte Sache, für ihre alten Affären interessiert sich kaum noch jemand…
Mehr zum „Pfizergate“ hier, zu alten und neuen Affären hier
P.S. Die zuständige Richterin sagte am Ende der Gerichtsanhörung, es werde eine Entscheidung über den Antrag „vor dem 27.“ Juni geben. Das wäre vor Beginn des EU-Gipfels, auf dem die Staats- und Regierungschefs über fünf weitere Jahre für von der Leyen an der Kommissionsspitze beraten…
Helmut Höft
22. Juni 2024 @ 10:07
Ulalla und ihre never ending stories: Der beste Rat für die EU: Nicht wiederwählen, VERHAFTEN!
exKK
22. Juni 2024 @ 12:44
„Gehen Sie in das Gefängnis! Begeben Sie sich direkt dorthin! Gehen Sie nicht über Los und ziehen Sie keine € 4.000.000 ein!“
Es könnte so einfach sein mit unserer Korruptionspräsidentin.
european
22. Juni 2024 @ 09:43
Sehr schön und auch sehr aufschlussreich ist dazu das aktuelle Interview von Martin Sonneborn mit dem belgischen Kläger. Man darf durchaus den Eindruck gewinnen, dass dort jemand wirklich gründlich seine Hausaufgaben gemacht hat. Auf die Idee, dass Ursula von der Leyen keine gewählte und damit geschützte Politikerin ist, sondern eine Beamtin, die nach belgischem Beamtenrecht zu beurteilen ist, muss man erst einmal kommen. Demzufolge droht ihr wirklich extremes Ungemach wegen Korruption, Vernichtung von Vertragsunterlagen, Amtsanmaßung und vieles mehr. Primär geht es aber nun erst einmal darum, dass die EVP sie vor diesem rechtlichen Hintergrund nicht als Kandidatin aufstellen darf.
https://youtu.be/V35y8EisJ8s?feature=shared
Zwischendrin sieht man auf Sonneborn’s Gesicht einen Hauch eines vergnüglichen Lächelns.
Kleopatra
22. Juni 2024 @ 09:58
Da UvdL keine belgische Beamtin ist, sondern eine der EU, gilt für sie nicht das belgische, sondern das EU-Recht.
Ein Blick ins Gesetzbuch fördert die Rechtskenntnis: In Artikel 11 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union ist festgelegt: „Den Beamten und sonstigen Bediensteten der Union stehen im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaats … folgende Vorrechte und Befreiungen zu: a) Befreiung von der Gerichtsbarkeit bezüglich der von ihnen in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen … vorbehaltlich der Anwendung der Bestimmungen der Verträge über die Vorschriften betreffend die Haftung der Beamten und sonstigen Bediensteten gegenüber der Union und über die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union für Streitsachen zwischen der Union und ihren Beamten sowie sonstigen Bediensteten.“
Wo hier noch Raum für eine Zuständigkeit des belgischen Gerichts sein soll, erschließt sich mir nicht. Das belgische Gericht muss vernünftigerweise die Klage wegen Unzuständigkeit abweisen.
ebo
22. Juni 2024 @ 10:59
Das zeichnet sich wohl ab. Dennoch ist es hochproblematisch, eine Politikerin zu nominieren, gegen die die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt, und gegen die das Europaparlament eine Klage vor dem Europäische Gerichtshof angestrengt hat. Wie kann man von den neue gewählten EU-Abgeordneten verlagen, eine Frau im Amt zu bestätigen, gegen die man wegen eines dubiosen Milliarden-Deals mit Orban prozessiert? Wer den Rechtsstaat hochhalten will, kann ihr nicht guten Gewissens seine Stimme geben. Das weiß man natürlich auch in Brüssel, und deshalb werden die Nominierung im Europäischen Rat und die Bestätigung im Europäischen Parlaments aufs Engste „betreut“, wobei wiederum EVP-Politiker eine Hauptolle spielen.
european
22. Juni 2024 @ 11:06
@ebo
Genau darum geht es primär. Kann man jemanden nominieren, der eine solche Liste an Rechtsbrüchen vorweisen kann? Das wurde auch im Interview so berichtet. Die Verhandlungen wegen der Rechtsbrüche wurde erst einmal auf Dezember verschoben. Aktuell geht es erst darum, ob sie unter diesen Umständen nominert werden darf.
Wonach sie letztlich verurteilt wird, ist noch einmal eine andere Angelegenheit, denn das Land Belgien hat eine eigene Klage gegen die EUCO Präsidentin laufen. Die europäische Staatsanwaltschaft ermittelt separat.
Kleopatra
22. Juni 2024 @ 08:17
Der Antrag, das Gericht solle der EVP verbieten, UvdL für das Amt der Kommissionspräsidentin zu nominieren, wirkt ziemlich unsinnig. Es ist nicht einsichtig, weshalb die EVP an der Nominierung irgendeiner beliebigen Person durch irgendwelche Rechtsvorschriften gehindert sein sollte. Selbst wenn eine Partei einen Kandidaten nominiert, der z.B. nicht passiv wahlberechtigt ist, führt das normalerweise nicht zur Strafbarkeit dieser Partei, sondern zur Streichung des Kandidaten von der Wahlliste. Außerdem beruft sich der Kläger auf Europarecht, für das nicht die belgische Gerichtsbarkeit zuständig ist, sondern die EU-Gerichte. In summa ein Beispiel für unsinnigen Aktionismus. Ich denke, dass das Gericht sich deshalb zu einer schnellen Entscheidung in der Lage sieht, weil es jetzt schon mit Bestimmtheit weiß, dass es die Klage zurückweisen wird.
Inhaltlich: Der Europäische Rat schlägt dem Parlament einen Kandidaten für die Ratspräsidentschaft vor. Dabei soll er das Wahlergebnis der Europawahl berücksichtigen (in der die EVP – die UvdL vorgeschlagen hatte – stärkste Fraktion wurde), aber an eine Nominierung durch irgendeine europäische Partei ist der Rat nicht gebunden. Genau wie letztes mal könnte er UvdL ohne Nominierung durch die EVP vorschlagen. Und nebenbei: Würden Sie es wirklich für sinnvoll halten, wenn Gerichte eines beliebigen Mitgliedstaates die Ernennung eines Kommissionspräsidenten verhindern könnten? (Belgier haben ja kein besseres Recht, diese Entscheidung zu beeinflussen, als Bürger jedes anderen Mitgliedstaates, so dass entweder jede einzelstaatliche Gerichtsbarkeit Kandidaten für die Kommissionspräsidentschaft ausschließen können soll oder – besser – keine).
Helmut Höft
22. Juni 2024 @ 10:38
Jaja, die EVP könnte auch Cristiaono Renaldo vorschlagen, er soll gute Verbindungen zu Energielieferanten haben (das wäre die Begründung für seine Nominierung) …
Tipp: Höre Dir doch einfach den von european verlinkten Beitrag an (dann überlegen und vllt. schweigen?)!
Kleopatra
22. Juni 2024 @ 11:30
Meinen obenstehenden Beitrag habe ich geschrieben, nachdem ich das Interview Sonneborn-Baldan angehört hatte. Und ich halte die Vorgehensweise von Herrn Baldan nach wie vor für einen frivolen Missbrauch der belgischen Justiz. UvdL ist schon aufgrund des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EU für alles, was sie in ihrer Eigenschaft als Kommissionspräsidentin tut (also auch die Impfstoffbeschaffung) der belgischen Justiz entzogen.
ebo
22. Juni 2024 @ 12:28
Ja, aber nicht der europäischen – und da laufen nunmal auch Klagen!
Arthur Dent
21. Juni 2024 @ 15:54
Die 2. Pandemie ist schon in Vorbereitung, diesmal Vogelgrippe.
Impfdosen müssen rechtzeitig bestellt werden – wer soll das denn machen?
exKK
21. Juni 2024 @ 18:26
So ne SMS ist schnell geschrieben… und wenn sie wie üblich sofort wieder gelöscht wird und alles nichjt mehr nachvollziehbar ist, reicht es ja auch, wenn das irgendein Praktikant übernimmt. Hauptsache, die Bestellung ist bei Pfizer eingegangen.