Karlsruhe: “OMT nicht gedeckt”

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung übe das umstrittene Anleihenkauf-Pogramm OMT der EZB an den EuGH abgegeben. Eigentlich eine weise Entscheidung.

Schließlich geht es hier eindeutig um EU-Recht, nicht (nur) um deutsches. Doch gleichzeitig tun die Roten Roben ihre Meinung kund:

“Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein.”

Was soll man denn davon halten? Karlsruhe ist nicht zuständig, nimmt aber das Urteil vorweg? Wollen die deutschen Richter ihren EU-Kollegen vorgeben, was sie zu urteilen haben?

Fest, steht, dass die OMT-Ankündigung (einen “Beschluss” gab es ja noch nicht) die Märkte beruhigt hat. Die EZB hat damit mehr für den Euro getan als die Politik. – Mehr hier