3 Comments

  1. El Zorro
    3. Oktober 2021 @ 11:02

    Wo Gruen draufsteht, ist Gelb drin oder umgekehrt. Wenn der Scholz gescheit ist, lässt er sich von den Schwarzen zum Kanzler machen – und die Zitrone ist geschält.

  2. Kleopatra
    3. Oktober 2021 @ 10:37

    Für die Wahl eines Kanzlers genügt die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, und das kann durchaus gegen die größte Fraktion geschehen (es gibt mehrere Präzedenzfälle).
    Weil man aber realistischerweise als „Wahlsieger“ denjenigen ansieht, der nicht nur mit dem Anspruch des „Kanzlerkandidaten“ angetreten ist, sondern nachher auch Kanzler wird, weiß man heute noch nicht, wer in diesem Sinn die Wahl „gewonnen“ hat. Da der deutsche Bundestag das Recht hat, den Kanzler zu wählen, wäre es eine Anmaßung seitens der Kommission, wenn sie einem der Kandidaten als „Wahlsieger“ gratulieren wollte. Überhaupt ist es schwierig, in einer Verhältniswahl „Sieger“ und „Besiegte“ zu unterscheiden; oft kann man nur „teils – teils“ sagen.

    • ebo
      3. Oktober 2021 @ 12:02

      Sogar Merkel hat Scholz gratuliert – wo ist das Problem?