Enteignung durch die Hintertür

Luxusjachten, Villen, Privatjets: Russische Oligarchen sollen nach dem Willen der EU-Kommission enteignet werden können, wenn sie EU-Sanktionen unterlaufen. Doch der Vorschlag aus Brüssel hat einen Haken.

Die Brüsseler Behörde hat vorgeschlagen, das Umgehen von Sanktionen EU-weit als Straftat zu definieren. Dies würde es ermöglichen, Verstöße in allen EU-Staaten gleichermaßen zu verfolgen und Mindeststrafen festzulegen.

Mit Strafen müssten sowohl die Oligarchen als auch ihre Helfer wie Banker oder Anwälte rechnen, sagte EU-Justizkommissar Reynders. Dies würde jedoch nicht bedeuten, dass die gesamten bislang eingefrorenen knapp 10 Milliarden Euro konfisziert werden könnten.

Denn den meisten Oligarchen wird bisher gar keine Straftat vorgeworfen – sie sind aus politischen Gründen auf die EU-Sanktionsliste gekommen und nicht, weil sie irgendwelche Verbrechen begangen hätten.

Deshalb können sie selbst nach einer möglichen Rechtsänderung nicht enteignet werden – und wenn doch, dann nur mit Entschädigung. So will es jedenfalls das deutsche Recht. Doch davon sagte Reynders nichts.

Überhaupt liegt dem Vorschlag ein merkwürdiges Rechtsverständnis zugrunde. Will sich die EU nun auch noch in das Strafrecht einmischen? Und glaubt sie, Enteignung sei wirklich ein probates Mittel gegen den Krieg in der Ukraine?

Hier geht es mehr um Wunschdenken als um seriöse Rechtsetzung. Das Ziel, den Wiederaufbau der Ukraine mit russischem Geld zu finanzieren, wird ohnehin verfehlt – dafür reichen selbst 10 Mrd. Euro bei Weitem nicht aus…

Siehe auch „Von der Leyen will an russisches Geld“