BEST OF 2025 – Wer hat Angst vor der Wahrheit über das Nordstream-Attentat?
Die besten (meistgelesenen) Beiträge von Lost in EUrope im vergangenen Jahr. Folge 9 von 10 über die verhinderte Auslieferung mutmasslicher Saboteure nach Deutschland.
REPOST vom 17.10.25, UPDATE unten
Nach Polen hat auch Italien die Auslieferung eines mutmasslichen Attentäters auf die deutsch-russische Nordstream-Gaspipeline gestoppt. Was ist da los – wer hat Angst vor der Wahrheit?
Der Kassationshof in Rom begründete seine Entscheidung damit, dass nach der Festnahme des 49-jährigen Ukrainers Serhij K. im August dessen Rechte verletzt worden seien.
Dem Anwalt zufolge wurde dies damit gerechtfertigt, dass gegen den Ukrainer auch ein Terrorismusverdacht bestünde. Von deutscher Seite sei dieser Vorwurf aber nicht erhoben worden.
Deshalb müsse ein anderes Gericht über den Auslieferungsantrag neu entscheiden. Der Einspruch war für K. praktisch die letzte Chance, einer Auslieferung nach Deutschland zu entgehen.
Tusk verteidigt Attentat
___STEADY_PAYWALL___Zuvor hatte Polen die Auslieferung eines weiteren Verdächtigen verweigert. Dort schaltete sich sogar Regierungschef Tusk ein und behauptete, Polen habe kein Interesse an einer Aufklärung.
“Das Problem mit Nord Stream 2 ist nicht, dass sie gesprengt wurde. Das Problem ist, dass sie gebaut wurde”, schrieb der liberalkonservative Politiker auf X.
Und er legte nach: “Es liegt sicherlich nicht im Interesse Polens und im Interesse eines Gefühls von Anstand und Gerechtigkeit, diesen Bürger anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern”.
Merz schweigt sich aus
Bemerkenswert ist, dass weder die zuständige Bundesanwaltschaft noch die Bundesregierung widersprach. Der Generalbundesanwalt hatte Ende September noch zufrieden die Festnahme in Warschau vermeldet.
Seitdem – nichts. Dabei stellt eine politisch begründete Nicht-Auslieferung einen schweren Verstoß gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien in der EU dar. Auch der europäische Haftbefehl wird damit entwertet.
Zumindest Kanzler Merz müßte reagieren. Schließlich handelte es sich bei dem Anschlag um den bisher größten Schlag gegen kritische Infrastruktur in der EU. Wenn es einen “hybriden Krieg” gibt, dann hier, in der Ostsee.
Ukrainische Spur verwischt
Aus EU-Sicht konnte nur Russland dahinterstecken. Doch dieser Vorwurf konnte nie erhärtet werden; stattdessen fanden deutsche Ermittler die ukrainische Spur.
Daß die Spur nun verwischt und die Tat gedeckt wird, wirft die Frage auf, wer hier Angst vor der Wahrheit hat. Ist es am Ende die deutsche Bundesregierung, die nichts tut, um der Justiz den Rücken zu stärken?
Oder sind es die Ukraine, Polen und die USA, die schon 2022 mit dem Ende der deutsch-russischen Pipeline gedroht hatten? Bis heute hält sich die These, dass die USA in den Coup verwickelt waren.
Trump zeigte sich interessiert
Andererseits soll US-Präsident Trump Interesse an einer neuen – amerikanischen – Nutzung von Nordstream gezeigt haben. Auch Wirtschaftsministerin Reiche hält sich offenbar eine Hintertüre offen.
Einen radikalen Bruch sowohl mit den Ermittlungen als auch mit russischen Gaslieferungen fordert hingegen die EU. Das Europarlament hat gerade erst für den endgültigen Ausstieg gestimmt.
Für eine Aufklärung des schwersten und folgenreichsten Attentats in EUropa haben sich die Abgeordneten nie interessiert…
Mehr zu Nordstream hier
UPDATE: Italien hat einen mutmasslichen Täter nach Deutschland ausgeliefert, Polen jedoch nicht. Damit hat Polen die deutschen Ermittlungen durchkreuzt und den europäischen Haftbefehl entwertet. Doch weder die EU-Kommission noch die Bundesregierung haben dagegen protestiert. Offenbar gilt für die Ukraine eine Art Freibrief. Anschläge auf russische Infrastruktur werden nicht mehr verfolgt, sondern sogar begrüßt – selbst wenn es (auch) Deutschland trifft!
Während die EU den bisher größten Anschlag auf strategische Infrastruktur in EUropa – den man durchaus als kriegerischen Akt begreifen kann – stillschweigend beerdigt, spielt sie selbst kleinste Vorfälle zu einem “hybriden Krieg” hoch. Jede Störung an einem Unterseekabel, jede Drohne über einem Flughafen wird ohne zu zögern (und ohne fachliche Prüfung) Russland zugeschrieben und dazu genutzt, die europäischen Kriegsvorbereitungen voranzutreiben…
The Baltic Sea has seen a clear pattern of disruption since the start of Russia’s war. Europe’s critical infrastructure remains at high risk of sabotage.
— Kaja Kallas (@kajakallas) January 1, 2026
I thank Finland for taking swift and determined action in seizing the ship and crew suspected of damaging subsea cables…

3. Januar 2026 @ 09:59
Europäisches Recht steht also nicht über einzelstaatlichem Recht?
Weshalb sitzt nun der schweizer Jacques Baud nun in Belgien ohne Lebensgrundlage fest, und das noch ohne rechtsstaatliches Verfahren?
Hören Sie auf mit Ihrer Märchenstunde.
3. Januar 2026 @ 10:53
Ich habe mich auf die Rechtspraxis bezogen. In der können Sie leicht feststellen, dass gerade in aufsehenerregenden Fällen die einzelstaatlichen Gerichte europäische Haftbefehle überprüfen, siehe die von mir angeführten Beispiele. Ich weiß natürlich, dass theoretisch eigentlich intendiert war, die komplizierten Auslieferungsverfahren überflüssig zu machen. Das ändert nichts daran, dass einzelstaatliche Gerichte die Zuständigkeit beanspruchen, über Auslieferungsersuchen zu entscheiden.
3. Januar 2026 @ 09:29
Es kann nicht aufgeklärt werden, was nicht aufgeklärt werden darf. Wann merken auch die Letzten, was wirklich gespielt wird. Lothar Demaiziere hatte s mal ausgesprochen und sgm. von einer ( unnötigen) Beunruhigung der Bevölkerung gesprochen, was auch einer Entmündigung der Bürger und Wähler gleichkommt, wie man s bei der BPK oder mittels “ Framing“ bei den ÖRen oft beobachten kann. Demokratischer Rechtsstaat?
3. Januar 2026 @ 08:59
Aktuell konnte man an den Silvesterfeuerwerken weltweit erkennen, wo Kultur herrscht und wo Chaos. Während in Berlin die Feuerwerkskörper vielfach unkontrolliert waagerecht als Waffe abgefeuert wurden, konnte man die zentralen Feuerwerke, z.B. in Thailand, als kulturelles Ereignis betrachten. Und so ist es in allen Bereichen der wertewestlichen europäischen Gesellschaft geworden. Recht und Ordnung werden missbraucht, nach Geldbeutel gebeugt und die gesellschaftlichen Schichten werden gegeneinander aufgehetzt. Der HDI ist in Europa im Sinkflug.
Nordstream war übrigens das Ergebnis von mehreren böswilligen Unterbrechungen des Gastransites durch die Ukraine, man kann das nicht oft genug erwähnen. Ich warte noch auf den Tag, an dem die Polen von den Amerikanern, die sie hochpäppelten, fallen gelassen werden und um russische Energielieferungen betteln. Ähnlich verhält es sich mit der Ukraine und den baltischen Staaten.
2. Januar 2026 @ 20:30
Das polnische Gericht hat m.W. als Gründe für seine Ablehnung des Auslieferungsersuchens drei Punkte genannt: 1. mangelhafte Begründung des Auslieferungsersuchens (kann ich nichts beurteilen); 2. Deutschland sei nicht für die Strafverfolgung zuständig, da die Tat nicht in deutschen Gewässern stattfand; 3. sei die Zerstörung eine Kriegshandlung im Krieg Russlands gegen die Ukraine und als Kriegshandlung unterliege sie nicht dem Strafrecht.
Für die Entscheidung des Gerichts ist Regierungschef Tusk nicht verantwortlich. Was aber die EU betrifft, so war schon vor 2022 Deutschland praktisch der einzige EU-Mitgliedstaat, der für Nord Stream 2 eintrat, und das auch noch mit dem zutiefst verlogenen Argument, es handele sich um ein rein wirtschaftliches Projekt ohne politische Komponente.
2. Januar 2026 @ 22:41
„2. Deutschland sei nicht für die Strafverfolgung zuständig, da die Tat nicht in deutschen Gewässern stattfand; 3. sei die Zerstörung eine Kriegshandlung im Krieg Russlands gegen die Ukraine und als Kriegshandlung unterliege sie nicht dem Strafrecht.“
Bei Verstössen gegen das Völkerstrafgesetzbuch, hier § 11 Abs. 1 Nr. 2 und 8, ist Deutschland sehr wohl zuständig, da der Angriff auf NordStream nicht die Gasversorgung Russlands und somit die Infrastruktur des Gegners schädigt, sondern der versorgung Deutschlands und auch anderer europäischer Länder und somit unbeteiligter Dritter dient. Ausserdem ist NordStream nicht alleiniges Eigentum Russlands, europäische Länder und Fiormen sind Miteigentümer.Es ist nicht Sache einer Kriegspartei, Sanktionen derart dauerhaft durchzusetzen!
Es handelt sich hier um ein terroristisches Kriegsverbrechen!
3. Januar 2026 @ 10:18
Sie berufen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch. Die Zulässigkeit einer Auslieferung wird von Gerichten jedoch ausschließlich nach ihrem eigenen staatlichen Recht beurteilt, unter Umständen zusätzlich nach völkerrechtlichen Normen oder EU-Recht. Daher ist der Verweis auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch für die Zulässigkeit einer Auslieferung aus Polen nach Deutschland irrelevant.
3. Januar 2026 @ 11:51
Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch beruht auf dem Rom-Statut und somit dem Völkerrecht – m.W. hat auch Polen – wie alle Staaten der EU – das Rom-Statut ratifiziert!
2. Januar 2026 @ 23:16
Das polnische Gericht hat sich einem europäischen Haftbefehl widersetzt und die Aufklärung des bisher größten Anschlags auf kritische Infrastruktur in Europa durchkreuzt. Es wurde dabei aktiv von der polnischen Regierung unterstützt, was ein Verstoß gegen das Gebot der Unabhängigkeit der Justiz ist. Es ist auch keineswegs so, daß dies nur Deutschland tangieren würde. An der Nord Stream AG waren neben Gasprom und der deutschen E.ON auch N.V. Nederlandse Gasunie und ENGIE (Frankreich) beteiligt; Genehmigungen für die Durchleitung der Pipelines durch Hoheitsgewässer kamen aus Finnland, Dänemark und Schweden. Es ist also falsch, dies zu einem rein deutschen Problem zu erklären. Übrigens war auch Österreich engagiert, der OMV-Konzern hat die Pipeline sogar aktiv beworben und gegen Kritik aus Osteuropa verteidigt.
3. Januar 2026 @ 09:06
Der europäische Haftbefehl steht nicht über dem einzelstaatlichen Recht und den sich daraus ergebenden Rechten eines Beschuldigten; obwohl theoretisch Anderes gelten sollte, lassen sich nun der Rechtspraxis der letzten Jahre die einzelstaatlichen Gerichte ihr Recht zur Überprüfung dieser Haftbefehle nicht nehmen. Auch zum Beispiel das deutsche Bundesverfassungsgericht nicht. Und die europäischen Haftbefehle gegen Puigdemont aus Spanien haben aus demselben Grund zu keiner Auslieferung geführt. Die Unterstellung, die polnische Justiz habe hier nur der Politik gedient, sollten Sie ausführlich belegen oder unterlassen. Was die Stellungen der europäischen Staaten zu Nord Stream 2 betrifft, habe ich mich auf die Stellung der Regierungen bezogen (hier war Frankreich zum Beispiel skeptisch bis ablehnend), die Teilnahme von Unternehmen aus anderen EU-Staaten ist auch möglich, wenn deren Regierung etwas nicht wünscht (darin besteht der Unterschied zischen einer freien Wirtschaft und einer staatsgesteuerten wie in Russland).
3. Januar 2026 @ 11:56
@ Kleopatra:
Das Völkerrecht steht über dem einzelstaatlichen Recht wie dem polnischen und das VStGB setzt lediglich mit dem Rom-Statut Völkerrecht um!
3. Januar 2026 @ 14:11
@KK: Das Problem im Völkerrecht ist, dass es keine Instanz gibt, die es durchsetzt. (Anders das einzelstaatliche Recht, das von Polizei, Gerichtsvollziehern etc. durchgesetzt wird). Solange kein Staat bereit ist, z.B. einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs zu vollstrecken, nützt der Haftbefehl wenig.
Bei. den europäischen Haftbefehlen kommt es darauf aus, dass die Justiz aller beteiligten Staaten darauf vertraut, dass auch in den anderen Staaten rechtsstaatlich vorgegangen wird.
3. Januar 2026 @ 09:19
Liebe Kleopatra, das durch Nordstream geleitete Gas stammte zum großen Teil aus Gasquellen der Firma Wintershall, einer BASF Tochter, die aufgrund eines Aktientausches mit Gasprom in den Besitz dieser Gasquellen kam. Im gegenzug bekam Gasprom die Gaslager im Norden Deutschlands, die im Zuge der Sanktionen von deutschen Staat enteignet wurden. Folge: Wintershall pleite, verscherbelt und abgewickelt, tolle Leistung. Wir dürfen gespannt sein, wie viele Unternehmen der Grundstoffindustrie in Deutschland, an dem überteuerten Frackinggas aus den USA verenden werden. Und da sollen wir kein Interesse an Strafverfolgung haben? In der Regel haben Täter und Komplizen kein Interesse an Strafverfolgung.
3. Januar 2026 @ 10:42
Ich gebe Kleopatra insofern recht, als dass es ein politisches Projekt war und kein primär kommerzielles. Die deutsche Staatsführung hat nur spätestens nach Angela Merkel das politische Interesse daran verloren, was zwar katastrophal dumm, aber im demokratischen Sinne legitim war.
Unbeschadet dessen hätte die Ampel nach dem Terroranschlag anders agieren müssen. Es war ein Angriff auf eine kritische Infrastruktur von geostrategischer Bedeutung. Auch wenn man diese politisch nicht mehr unterstützt, bedeutet die Folgenlosigkeit bei einem solchen Präzedenzfall einen Dammbruch, den wir schon heute in der Ostsee und morgen vermutlich andernorts besichtigen können.
Von daher hätte die Regierung Scholz aus staatspolitischen Gründen nach den Anschlägen die Deutsche Marine zum Ort des Geschehens schicken müssen, um eine objektive Aufklärung möglichst sicherzustellen. Dievölkerrechtliche Begründung wäre sekundär, man hätte die Dimension des Anschlags und die Präzedenzwirkung anführen müssen und hätte jeden bedrohen müssen, der sich ohne Zustimmung der deutschen Regierung den Tatorten nähert und zwar bis die Beweissicherung komplett unter deutscher Hoheit abgeschlossen ist. Anschließend hätte man etwaigen Ermittlungsergebnissen unvoreingenommen ins Auge sehen müssen.
M.E. hat die Bundesregierung vor allem deshalb versagt, weil sie eben nicht bereit war, die Tat unvoreingenommen aufzuklären. Um das an sich Selbstverständliche zu vermeiden, sind alle bekannten Fehler und Sünden begangen worden, was den deutschen Regierungen seitdem unausgesprochen als extreme Schwäche ausgelegt wird. Nicht nur international, sondern auch national, die Symbolsprache ist leider unmissverständlich. Da hilft auch kein Aufrüstungsprogramm mit Kriegsrethorik, die Angst vor den Fakten lügt nicht.
3. Januar 2026 @ 11:10
So wie Kleopatra gegen die Aufklärung dieser Straftat polemisiert und dabei zwischen den Zeilen sogar die Sichtweise zu erkennen gibt, dass diese Tat sogar zu begrüssen sei, stelle ich mir die Frage, ob hier nicht dieser terroristische Akt sogar gebilligt werden soll…
3. Januar 2026 @ 11:19
@Stef: Sie schlagen also vor, dass die deutsche Marine aufgrund vager Unterstellungen in letzter Konsequenz potenziell in Kampfhandlungen gegen die Marinen anderer NATO-Mitglieder eintritt. Was ist in Sie gefahren? Genügt Ihnen Russland, in dessen Staatsfernsehen regelmäßig z.B. die Zerstörung Berlins als Option diskutiert wird, nicht als potenzieller Kriegsgegener?
3. Januar 2026 @ 11:56
Bitte mäßigen Sie sich. Von einem Militäreinsatz der deutschen Marine war keine Rede, sondern von Aufklärung des Attentats auf Nord Stream. An dieser Aufklärung ist Ihnen offenbar nicht gelegen, das haben wir mittlerweile verstanden.
3. Januar 2026 @ 14:23
@ebo: @Stef hat immerhin gefordert, die deutsche Marine müsse jeden bedrohen, der sich ohne Zustimmung der deutschen Regierung dem Tatort (der sich außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer befindet) nähere. Dieser Anspruch ist schon reichlich aggressiv. Und was sollte die Marine machen, wenn die Bedrohung folgenlos bleibt?
Was die “Aufklärung” betrifft: Eine Auslieferung eines Verdächtigen dient nicht der Ergründen einer objektiven Wahrheit, sondern einem Strafverfahren. In einem Strafverfahren wird nicht historische Wahrheit untersucht, sondern geklärt, ob es nach strikten rechtsstaatlichen Regeln legitim ist, dass ein konkreter Angeklagter durch konkrete Justizbehörden bestraft wird. Anders als in der historischen Forschung, in der jeder Nachweis und jede Quelle grundsätzlich legitim ist und verwendet werden kann, ist die Strafjustiz durch Beweisverwertungsverbote, Zuständigkeitsregelungen etc. eingeschränkt. Das heißt, wenn die polnische Justiz der Meinung ist, eine Zerstörung von Nord Stream 2 durch ukrainische Militärs sei eine legitime Kriegshandlung, ist es aus dieser Sicht vollkommen irrelevant, ob Nord Stream 2 wirklich durch ukrainische Militärs zerstört wurde.
3. Januar 2026 @ 14:39
Sie reden sich immer tiefer rein, sorry.
Wenn die polnische Justiz der Meinung wäre, daß man die Köhlbrandtbrücke zerstören dürfe, weil dies eine legitime Kriegshandlung sei, wäre es ihrer “Argumentation” zufolge auch völlig irrelevant, wer die Attentäter waren? Und wenn es Polen wären, dürften sie sicherlich auch frei rumlaufen?
3. Januar 2026 @ 16:44
@ebo: Die Köhlbrandbrücke liegt in Deutschland, so dass die Zuständigkeit deutscher Gerichte unstrittig wäre. Und da sowohl Deutschland als auch Polen Mitglieder der NATO sind, müsste Polen einen Angriff auf die Köhlbrandbrücke als Angriff auf sich selbst ansehen und daher sich im Kriegszustand mit den Zerstörern der Köhlbrandbrücke sehen.
3. Januar 2026 @ 16:46
Es ging nicht um die Zuständigkeit.
Aber lassen wir das, hiermit möchte ich die Debatte abschließen!
2. Januar 2026 @ 15:21
Der Niemand war‘ s und der Ichnicht und der Keiner.
3. Januar 2026 @ 15:52
Kleopatra Kiesewetter
2. Januar 2026 @ 14:58
Wer hat Angst vor der Wahrheit!? Alle die die Wahrheit kennen aber mit der Unwahrheit jonglieren! Was wussten Habeck und Scholz? Was Biden? Etc., etc.!