Update: Junqueras und Puigdemont dürfen EU-Mandat antreten

Durfte Spanien drei gewählte Politiker aus Katalonien daran hindern, ihren Sitz im Europaparlament einzunehmen? Nein, sagte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof im November. Nun hat der EuGH noch einen draufgelegt.

Die EU-Richter entschieden, dass Spanien den Mandatsantritt und die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments nicht hätte verhindern dürfen. Erst danach hätten die spanische Justiz die Aufhebung der Immunität des Katalanen beantragen können.

Junqueras wurde im Oktober dieses Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt. Gegen Puigdemont liegen europäische Haftbefehle vor, über deren Vollstreckung die belgischen Behörden bislang nicht entschieden haben. Die Gültigkeit der Haftbefehle ist infolge des EuGH-Entscheids nun fraglich.

Klar scheint hingegen zu sein, dass Junqueras und Puigdemont nun ihr EU-Mandat antreten dürfen. Junqueras, Puigdemont und der ebenfalls exilierte Regionalparlaments-Abgeordnete Toni Comín waren im Mai ins Europaparlament gewählt worden.

Die spanischen Behörden verweigerten den drei Katalanen aber die Aufnahme ihres Mandats, ihre Sitze im EU-Parlament blieben vakant. Das Europaparlament ist blind der spanischen Regierung gefolgt – dabei gab es mehr als genug Hinweise darauf, dass diese EU-rechtswidrig handelte…

Siehe auch Katalonien: EuGH rüffelt Spanien – und das EU-Parlament

Update vom 20.12.19: