Schutz mit beschränkter Haftung

EILMELDUNG: So quittierten deutsche Nachrichten-Agenturen die Ankündigung von Kommissionschef Juncker, nun endlich den Schutz europäischer Firmen vor neuen amerikanischen Iran-Sanktionen einzuleiten.

Dabei hat es Juncker selbst gar nicht so eilig: Erst am Freitag will er einen Prozess starten, “um die extraterritoriale Wirkung der amerikanischen Sanktionen in der EU zu neutralisieren”.

Klingt merkwürdig, ist es auch. Denn es geht nicht etwa darum, laut und deutlich die Anmaßung der USA zurückzuweisen, weltweit und unilateral Strafen verhängen zu können.

Es geht lediglich darum, EU-Firmen zu untersagen, sich an die angedrohten US-Sanktionen zu halten. Dafür soll das alte “blocking statute” von 1996 reaktiviert werden.

Die Verordnung wurde vor zwei Jahrzehnten wegen US-Sanktionen zu Kuba, Iran und Libyen verabschiedet. In der Praxis wurde sie aber nie getestet. Wir wissen also nicht, ob sie funktioniert.

Und nun wird sie auch nicht für alle gelten. Wenn überhaupt, dann dürften nur jene Firmen davon profitieren, die nicht in den USA tätig sind. Denn sonst könnten US-Behörden gegen sie vorgehen.

Kanzlerin Merkel machte gleich noch eine weitere Einschränkung. “Wir können schauen, ob wir kleineren und mittleren Unternehmen bestimmte Erleichterungen geben”, sagte sie in Sofia.

Dies werde geprüft – doch großen Konzernen oder gar der” ganzen Wirtschaft” werde man leider nicht helfen können. Schade. Es geht also um einen Schutz mit beschränkter Haftung – also um Symbolpolitik!?