Karlsruhe macht weg für Corona-Aufbaufonds frei

Die Bundesregierung kann den sog. Eigenmittelbeschluß der EU ratifizieren und damit die letzte Hürde für den Corona-Aufbaufonds nehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe machte jetzt den Weg frei.

Die Richter wiesen einen Eilantrag ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Über die eigentliche Verfassungsklage ist damit noch nicht entschieden.

Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für „offensichtlich unbegründet“. „Bei summarischer Prüfung“ lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß allerdings nicht feststellen, hieß es.

Am 26. März hatte das Gericht die deutsche Ratifizierung vorläufig gestoppt und es dem Bundespräsidenten untersagt, das Gesetz bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen.

Damit stand Deutschland dem Corona-Aufbaufonds im Weg. Er wird durch EU-Schulden finanziert. Die Rechtsgrundlage dafür bildet der sog. Eigenmittelbeschluß.

Allerdings ist damit immer noch nicht alles gut. In rund ein dutzend anderen EU-Staaten steht die Ratifizierung noch aus…