Brüssel rechtfertigt Lager und Haft für Flüchtlinge

In Deutschland sind “Transitzentren” und andere geschlossene Lager für Flüchtlinge heftig umstritten. Die SPD könnte daran sogar den CDU-CSU-Deal (und damit die GroKo) scheitern lassen. Doch für die EU-Kommission ist das kein Problem.

Laut EU-Recht sei es möglich, Asylbewerber in geschlossenen Zentren festzuhalten, sagte eine Behördensprecherin. “Räumliche Beschränkungen werden von den EU-Regeln erlaubt”, sogar Haft sei möglich.

Natürlich komme es immer auf die Umstände an, zum Beispiel auf eine mögliche Fluchtgefahr. Grundsätzlich seien Lager aber möglich – auch wenn man sie im politische korrekten Brüssel nicht so nennt.

Wie flexibel die EU-Behörde das Recht auslegt, zeigt auch ein “Factsheet” zu den geplanten Auffanglagern in Afrika. Darin entwirft die Kommission sogar drei detaillierte Szenarien für die so genannten “regionalen Ausschiffungs-Plattformen”.

Zwei davon sollen legal sein. Nur das dritte, bei dem Asylanträge außerhalb der EU geprüft würden, sei problematisch. Das sei nämlich ein “Refoulement”, das nach internationalem Recht (und EU-Recht) verboten ist.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Juncker-Behörde geschlossene Lager für Flüchtlinge rechtfertigt. Es gibt sie ja auch schon längst – zum Beispiel auf den griechischen Inseln. EUropa, wo bleibt Deine Seele?