Die gute Nachricht aus Brüssel: Kein europäischer “Heiz-Hammer”

Doch, es gibt sie noch – die guten Nachrichten aus Brüssel. Heute: EU-Mindestnormen für Energie-Effizienz werden aktualisiert – ohne “Heiz-Hammer”.

(Pressemitteilung der EU-Kommission)

Im Rahmen der seit 10 Jahren geltenden Ökodesign-Rechtsvorschriften werden derzeit Durchführungsbestimmungen über Heizgeräte aktualisiert. Das ist ein normales Verfahren. Ziel ist es, die Vorgaben für neue Heizungen ab 2029 auf ein Niveau zu aktualisieren, das mit dem heutigen Stand der Technik – auch mit Heizkesseln in Kombination mit Solarthermie oder einer kleinen elektrischen Wärmepumpe – problemlos erreicht werden kann. Bereits existierende Anlagen fallen nicht unter die neuen Vorgaben. Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten sind in den Entscheidungsprozess einbezogen. 

Der Entwurf der EU-Verordnung wird derzeit noch mit den EU-Ländern und Verbänden diskutiert und muss von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die Kommission wird keine Entscheidungen über Grenzwerte treffen, bevor die laufenden Konsultationsverfahren und Diskussionen abgeschlossen sind, sondern wird im Lichte der Ergebnisse entscheiden. Der Rat und das Europäische Parlament haben die Möglichkeit, den endgültigen Entwurf abzulehnen.

Wirkungsgrad: Effizienzanforderung von 115 Prozent

Die in der Konsultation der Mitgliedstaaten und Verbände erwähnte vorgeschlagene Effizienzanforderung von 115 Prozent entspricht der Effizienz, die von heutigen Wärmepumpen problemlos erreicht werden kann. Ein solcher Wirkungsgrad kann jedoch auch schon heute durch Hybridsysteme erreicht werden, die sowohl Energie aus Brennstoffen als auch Energie aus einer Wärmepumpe oder Solarkollektoren nutzen. „Brennstoff“ bedeutet Erdgas, Biogas, Biokraftstoff oder synthetische Kraftstoffe. Bestehende Gasleitungen und -netze könnten in vielen Fällen weiter genutzt werden.

Die neuen Mindestnormen für die Energieeffizienz von Heizgeräten sollen dann ab dem Jahr 2029 vollständig umgesetzt werden. (…) Privathaushalte, die heute eine konventionelle Heizungsanlage besitzen oder vor 2029 eine solche anschaffen wollen, können das im Rahmen der diskutierten Regelung weiterhin tun. Und sogar nach 2029 dürfen noch gebrauchte Heizkessel eingebaut werden.

(Ende der Pressemitteilung)

EINORDNUNG: Die deutschen Medienberichte über einen europäischen “Heiz-Hammer” sind offenbar falsch. Die EU ist zwar auch für Wärmepumpen, hat es aber nicht so eilig wie Herr Habeck. Problematisch ist allerdings die Geheimniskrämerei in Brüssel. Die geplanten neuen Durchführungsbestimmungen über Heizgeräte wären wohl nie an die Öffentlichkeit gedrungen, wenn es nicht in Berlin eine hitzige Debatte gäbe…

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