Die “gute” Nachricht aus Brüssel: Insekten in Lebensmitteln

Doch, es gibt sie noch – die guten Nachrichten aus Brüssel. Diese Woche: Insekten in Lebensmitteln. Laut EU-Kommission ist alles halb so wild.

In der Europäischen Union sind vier Insekten als Lebensmittel zugelassen. Als erstes Insekt hatte im Mai 2021 der getrocknete gelbe Mehlwurm die Zulassung erhalten. Zuletzt hatte die Kommission per Durchführungsverordnung 2023/5 „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ für den EU-Markt autorisiert. Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen das in ihrer Zutatenliste klar und verständlich aufführen. Auch der Hinweis, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben möglich sind, muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste aufgeführt sein. Bei der Zulassung greifen die EU-Regeln zu neuartigen Lebensmitteln.

Insekten werden in vielen Teilen der Welt regelmäßig gegessen, sie sind eine alternative Proteinquelle. In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen, und zwar im Rahmen der Regeln zu „neuartigen Lebensmitteln“. Das sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden. Im Rahmen der Prüfung jedes Antrags findet eine ausführliche wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) statt. Auch die EU-Staaten erhalten den Vorschlag der Kommission zur Zulassung eines Insekts zur Abstimmung, bevor die Kommission eine Zulassung beschließen kann.

Bisher hat die Europäische Kommission vier Zulassungen für Insekten als Lebensmittel erteilt: den Mehlwurm, die Wanderheuschrecke, den sog. Buffalowurm – sowie im Februar 2022 für die Hausgrille (Acheta domesticus) und im Januar 2023 für teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille. (…) Es muss klar gekennzeichnet sein, dass ein Lebensmittel ein Insekt enthält (mit lateinischen und deutschen Namen) und auch, in welcher Form (also zum Beispiel als Pulver). Entsprechende Allergiehinweise sind ebenfalls Pflicht.

EINORDNUNG: Die Zulassung der Hausgrille erfolgte heimlich, still und leise – selbst als EU-Korrespondent, der die Arbeit der Kommission täglich verfolgt, habe ich davon nichts mitbekommen. Die meisten großen Medien haben darüber auch nicht berichtet. Es ist bezeichnend, dass kein EU-Kommissar für diese Entscheidung gerade stehen will. Sie ist unpopulär und könnte einem glatt den Appetit verderben…

Mehr hier (Pressemitteilung der EU-Kommission). Mehr gute Nachrichten aus Brüssel hier.