Trotz DSGVO: Neue Gefahren für den Datenschutz

Ein Meilenstein. So feiern EU-Politiker und Datenschützer die neue Datenschutzgrundverordnung, die heute in Kraft getreten ist. Doch ob sich tatsächlich eine Schutzwirkung entfaltet, bleibt abzuwarten. Derweil zeichnen sich neue Gefahren ab.

  • Unsicherheit Nummer eins: Die eprivacy-Verordnung. Dabei geht es um die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation, etwa bei Emails und Messengern. Die gültigen Regeln sind 16 Jahre alt und damit überholt. Das Europaparlament möchte das “Tracking”, also die Nachverfolgung von Besuchern für zielgenaue Werbung, einschränken. Doch die EU-Staaten können sich nicht einigen. Ausgerechnet Deutschland und Frankreich stehen auf der Bremse! Das führt auch zu Unsicherheit bei der DSGVO. Eigentlich war geplant, dass beide Reformen gleichzeitig in Kraft treten…
  • Unsicherheit Nummer zwei: die Cloud. Die USA haben im Alleingang einen “Cloud Act” erlassen, der US-Ermittlern weltweiten Zugriff auf Server verschafft, die US-Firmen gehören. Damit können auch Daten aus der EU abgegriffen werden. Eigentlich sollen die Details in einer Vereinbarung mit der EU geregelt werden, die ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht hat. Doch die USA haben offenbar kein Interesse an verbindlichen Absprachen – und wenn doch, dann nur auf zwischenstaatlicher Ebene. Weiteres Problem: EU-Justizkommissarin Jourova hat noch kein Verhandlungsmandat…

Der “Cloud Act” sei “ein Gesetz auf Kosten der Privatsphäre und des Grundrechts auf Datenschutz mit potenziell globalen Ausmaßen”, sagte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar dem “Handelsblatt”.

Zu gut deutsch: Die USA können, wenn sie denn wollen, die neuen Datenschutzregeln der EU unterlaufen. Aber das sagt niemand laut an einem Tag, da wir den “Meilenstein” DSGVO feiern…

Siehe auch “Die Datenschutzgrundverunsicherung