„Datenschutz-Mails sind unnütz oder illegal“

Drei Tage nach Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung ist die Verunsicherung immer noch groß. Vor allem die Flut der Emails nervt – dabei sind die meisten unnütz oder sogar illegal.

Dies berichtet der „Guardian“ unter Verweis auf einen Datenschutz-Experten. In den meisten Fällen seien die Emails und Newsletter-Erinnerungen schlicht überflüssig. Zitat:

“Businesses are not required to automatically ‘repaper’ or refresh all existing 1998 Act consents… The first question to ask is: which of the six legal grounds under the GDPR should you rely on to process personal data? Consent is only one ground. The others are contract, legal obligation, vital interests, public interest and legitimate interests.

Für die Erfassung von Personendaten gibt es eben nicht nur die ausdrücklich Einwilligung, die in den meisten Fällen längst  erfolgt ist. Auch Verträge, rechtliche Bestimmungen sowie öffentliches Interesse können angeführt werden.

In other words, if the business had consent to communicate with you before GDPR, that consent probably carries over, and even if it doesn’t carry over, there are five other reasons a company can cite for continuing to process data.

Wem hingegen die notwendigen Voraussetzungen für die Erfassung und Speicherung von persönlichen Daten fehlen, der hat in der Regel auch kein Recht, diese nachträglich per Email einzufordern.

“In many cases the sender will be breaching another set of regulations, the Privacy and Electronic Communications Regulations, which makes it an offence to email someone to ask them for consent to send them marketing by email.”

Zu gut deutsch: All die vielen Emails, in denen wir nun aufgefordert werden, unbekannte Newsletter zu bestätigen,  verstoßen gegen EU-Regeln. Es handelt sich um Spam unter dem Vorwand des Datenschutzes!

Warum sagt uns das keiner von der EU oder von der Bundesregierung?

Siehe auch „Die Datenschutzgrundverunsicherng“ und „Neue Gefahren für den Datenschutz“