Not SAFE? EU-Parlament klagt gegen Aufrüstungs-Plan
Weil es sich bei einem 150 Mrd. Euro schweren Darlehen für Rüstungsgüter übergangen sieht, klagt das Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Mitgliedsstaaten. Der Rechtsausschuss habe einstimmig die Erhebung einer Nichtigkeitsklage beschlossen, teilte der SPD-Abgeordnete R. Repasi mit. Die EU-Staaten hatten das Programm auf Basis von Artikel 122 des EU-Vertrags gebilligt – eine Notfallklausel, die eine Beteiligung des Parlaments ausschließt. Zuvor hatte der Bundestag in einem Gutachten festgestellt, dass das sog. SAFE-Programm womöglich gegen die EU-Verträge verstößt. Sie verbieten die Finanzierung von Rüstungsgütern durch EU-Mittel. Außerdem sei nicht sicher, ob der Plan, den EU-Präsidentin von der Leyen vorgeschlagen hatte, effizient ist…
Siehe auch “Meuterei gegen von der Leyen”

25. Juni 2025 @ 09:52
Das Thema hatten wir hier schon häufiger: Es gibt keine Gewaltenteilung in der EU – das EU-Parlament ist keine richtige Legislative.
Auch in Deutschland staune ich immer wieder, wenn vermeldet wird, die Regierung/das Kabinett habe beschlossen … Eigentlich sollte der Bundestag beschließen. Es ist z.B. ein Unding, dass Merz auf dem NATO-Gipfel in Namen Deutschlands eine Verpflichtung eingeht, viel Geld für Rüstung auszugeben. Über Geld sollte eigentlich das Parlament entscheiden – aber vielleicht habe ich den entsprechenden Entschluss ja verpasst.
… oder hat sich Merz inzwischen Trump als Vorbild genommen: Regieren per Dekret am Parlament vorbei?
25. Juni 2025 @ 10:00
Naja, Klingbeil hat doch den entsprechenden Budgetentwurf vorgelegt.
25. Juni 2025 @ 10:30
@ebo … ich habe den Eindruck, Klingbeil setzt nur um, was andere ihm vorgeben: Viel Rüstung, fehlende Zuschüsse an die Krankenkassen für kassenfremde Leistungen, …
Wenig SPD ….
25. Juni 2025 @ 10:39
Deshalb gibt es viel Kritik. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet – aber die Regierung tut schon so als ob …
Eben keine Gewaltenteilung
25. Juni 2025 @ 12:25
@ Thomas Damrau:
Der Fraktionszwang (bzw freundlicher: die Fraktionsdisziplin) ersetzt das Gewissen der einzelnen Abgeordneten.
25. Juni 2025 @ 09:20
Verstehe ich das richtig? Das EU-Parlament stört sich nicht an dem Verstoss gegen die Verträge und somit der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit – sondern nur daran, dass man es nicht gefragt hat und es den Rechtsbruch nicht abnicken durfte?
25. Juni 2025 @ 09:59
Genau so
25. Juni 2025 @ 11:09
Ein anständiges Parlament versucht stets, seine Mitwirkungs- bzw. Entscheidungsbefugnisse zu wahren und ggf. sogar auszuweiten. Es ist völlig legitim, den Standpunkt zu vertreten, dass das Parlament im Rahmen seiner Haushaltsbefugnisse beteiligt werden müsste. Und dieser Standpunkt hat den Vorteil, dass man hinter ihm eine möglichst große Zahl von Abgeordneten versammeln kann, unabhängig von ihrer Haltung zur konkreten Frage.
25. Juni 2025 @ 12:14
@ Kleopatra:
“Ein anständiges Parlament…”
…hält sich an Recht und Gesetz! Und klagt dann nicht wegen unterbliebener Nichtbeteiligung, sondern gegen das Gesetz selbst, weil es gar nicht erst hätte erwogen – und schon gar nicht beschlossen werden dürfen, auch nicht von einem Parlament!
25. Juni 2025 @ 08:50
“Notfallklausel” – hahaha! Ein Notfall ist meines Erachtens ein Ereignis, das unvorhergesehenerweise eingetreten ist.
Hier wird mit voller Absicht das Parlament übergangen.
25. Juni 2025 @ 12:18
Der komplette Verlust des Legalitätsprinzips in der EU war vor einiger Zeit sicher nicht abzusehen und daher würde ich dies schon als einen Notfall in einer Demokratie ansehen. Aber die EU unter von der Leyen ist ja bestenfalls eine Demokratur!
25. Juni 2025 @ 08:25
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stellen die Auffassung ihrer Verfasser dar, nicht des Bundestags.
25. Juni 2025 @ 08:54
@Kleopatra
Ich seh doch, dass die Sonne morgens, wenn sieht aufgeht, woanders steht als abends, wenn sie untergeht. Wie kann sie da stille stehen? Mag die Wissenschaft behaupten was sie will.
🙂
25. Juni 2025 @ 09:16
Immerhin ist der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in juristischen Fragen fachlich sattelfester als der Bundestag – und ganz sicher unvoreingenommener als der Forist Kleopatra.
25. Juni 2025 @ 11:05
Ich habe mich nicht zum Gutachten geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um eine Feststellung “des Bundestages” handelt (“hatte der Bundestag in einem Gutachten festgestellt”).
25. Juni 2025 @ 12:21
Der Bundestag fasst Beschlüsse und fertigt selbst keine Gutachten an – für solche bedient er sich seines wissenschaftlichen Dienstes. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages arbeitet meines Wissens ausschliesslich im Auftrag und für den Bundestag – insofern kann ich diese Wortklauberei wirklich nicht teilen.
25. Juni 2025 @ 08:17
Wenn es um “Slava Ukraini” und “Fuck Russia” geht, darf man die “regelbasierte Ordnung” auch gerne mit Winkeladvokatentricks unterlaufen. Ist auch bei den Sanktionen so. Um das Einstimmigkeitsprinzip zu umgehen, verwandelt man das Sanktionspaket einfach in ein Gesetz, für das eine einfache Mehrheit genügt. Hauptsache, die Slowakei und Ungarn können übergangen werden.
Die EU hält sich für die letzte Bastion der hehren westlichen Werte. Dieses Selbstbild kann falscher nicht sein. Sie ist ein autokratisches und zunehmend despotisches Imperium mit einem unstillbaren Hunger nach mehr Territorium.
25. Juni 2025 @ 09:18
“Um das Einstimmigkeitsprinzip zu umgehen, verwandelt man das Sanktionspaket einfach in ein Gesetz, für das eine einfache Mehrheit genügt.”
Oder schiockt Orban zum Kaffee holen oder Pinkeln, um dann in seiner Abwesenheit Einstimmigkeit festzustellen!