Wie von der Leyen für die Ukraine das EU-Recht verbiegt

Die Ukraine steht kurz vor der Pleite. Obwohl das Land kein EU-Mitglied ist, will Kommissionschefin von der Leyen es mithilfe des in Belgien festgesetzten russischen Zentralbank-Vermögens retten – und greift dafür zu mehreren Tricks.

  • Trick Nummer eins: Es wird ein Notstand ausgerufen, der – wenn überhaupt – nur in der Ukraine existiert. Für eine finanzielle Notlage ist die EU aber nicht zuständig, wie die EZB gerade erst festgestellt hat.
  • Trick Nummer zwei: Die Stützung der Ukraine wird zu einer existentiellen Frage für die EU erklärt – obwohl das Land kein EU-Mitglied ist und wir offiziell auch nicht im Krieg mit Russland sind.
  • Trick Nummer drei: Die bisher auf sechs Monate befristeten Sanktionen gegen Russland sollen auf Dauer gestellt werden, um ein mögliches Veto z.B. aus Ungarn und die Rückgabe der Gelder an Russland zu verhindern.
  • Trick Nummer vier: Die Sanktionen sollen um eine neue Rechtsvorschrift ergänzt werden, wonach Finanzinstitute wie Euroclear gezwungen werden, dort angelegtes russisches Vermögen herauszugeben. Das soll EU-weit gelten, auch in Deutschland.
  • Trick Nummer fünf: Die entscheidenden Rechtsakte sollen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Das bedeutet, daß es kein Veto gibt – auch Belgien könnte den Zugriff auf Euroclear nicht allein verhindern!

Um diese Tricks umzusetzen, will sich von der Leyen auf Artikel 122 des EU-Vertrag berufen. Ich bin kein Jurist, aber aus meiner Sicht verbiegt sie damit das EU-Recht. Aber lesen Sie selbst:

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(1)   Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.

(2)   Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.

Was hat die Wirtschaftspolitik der EU mit der Ukraine zu tun? Und seit wann ist die Ukraine ein Mitglied? Hier wird das EU-Recht zurechtgebogen, um Belgien übergehen zu können und der Ukraine aus der Patsche zu helfen.

Es ist nicht das erste Mal. Schon die Anerkennung der Ukraine als Beitrittskandidat erfolgte unter Missachtung der EU-Regeln. Von der Leyen reiste im April 2022 (!) sogar eigens nach Kiew, um die Beitrittsformulare zu übergeben und ein wenig nachzuhelfen…

Siehe auch Russisches Vermögen: Von der Leyen kommt mit der Dampfwalze und Merz übt maximalen Druck auf Belgien aus

P.S. Mit meiner Analyse stehe ich nicht allein. Auch die “Financial Times” zählt eine ganze Reihe von rechtlichen Problemen auf…