Malmström schafft ISDS ab – oder?

Die Proteste haben gewirkt: Die EU-Kommission will die umstrittenen privaten Schiedsgerichte im geplanten Freihandelsabkommen TTIP und allen Folgeabkommen abschaffen. Die Details.

An ihre Stelle soll ein neuer, öffentlicher und transparenter Handelsgerichtshof treten. Dies sagte EU-Handelskommissarin Malmström am Mittwoch in Brüssel.

Den Kritikern geht der Vorschlag, der noch nicht mit den USA abgesprochen wurde, jedoch nicht weit genug.

Das alte, in den 50er Jahren von Deutschland eingeführte System der privaten Streitschlichtung (ISDS) leide unter einem „fundamentalen Mangel an Vertrauen“, sagte Malmström. Angesichts massiver Proteste habe sich die EU-Kommission daher für ein neues System entschieden.

Bei Gabriel abgeschrieben

Als Vorbild diente dabei offenbar ein Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD). „Wir haben viele seiner Ideen übernommen“, so Malmström.

Der Entwurf sieht vor, zunächst einen bilateralen Gerichtshof zwischen den USA und der EU einzurichten. Sobald der Vorschlag der Kommission mit den EU-Staaten und dem EU-Parlament abgestimmt ist, sollen die Pläne dann auch mit den USA verhandelt werden.

In einem zweiten Schritt soll dann der Aufbau von Handelsgerichten für Investoren folgen. Dies brauche aber Zeit, sagte Malmström.

An CETA wird nicht gerüttelt

Das bereits fertig verhandelte Abkommen mit Kanada, CETA, soll jedoch nicht geändert werden. Dies ist ein Problem, da viele US-Unternehmen Töchter in Kanada haben und von dort aus ihre Geschäfte mit Europa abwickeln können – mit dem alten ISDS.

Ein weiterer Stolperstein ist die harte Haltung der USA. Bisher lehnen sie jede Änderung am „bewährten“ ISDS ab – und verweisen dabei auf CETA.

Immerhin berücksichtigt Malmström in ihrem Entwurf die Meinung des Europaparlaments. Die EU-Abgeordneten hatten sich vor der Sommerpause für ein Ende der privaten Schiedsgerichte ausgesprochen und mehr Transparenz gefordert.

„Wir haben geliefert, niemand kann noch behaupten, dass dies noch eine Privatjustiz sei“, betonte Malmström nun. Die künftigen Handelsrichter sollen öffentlich berufen werden und auch öffentlich verhandeln. Damit entfällt die bisherige Geheimniskrämerei.

Warum Sondergerichte für Private?

Auf die Frage, wozu denn überhaupt Sondergerichte für private Investoren nötig seien, antwortete Malmström ausweichend. In den USA gebe es kein Gesetz gegen die Diskriminierung ausländischer Unternehmen; zudem würden die in der EU ansässigen Firmen am meisten von ISDS Gebrauch machen.

Überhaupt stünden die Schiedsgerichte ja auch in dem Mandat, das die 28 EU-Staaten der Kommission für die Verhandlungen mit den USA erteilt haben.