Fehlende Transparenz – nicht nur beim Urheberrecht

Mal abgesehen von der Lobbyschlacht und den Fake News: Bei der Reform des Urheberrechts läuft noch etwas Anderes grundlegend schief. Sie kam per „Trilog“ zustande – und dieses Verfahren steht für Mauschelei und Intransparenz.

Darauf weist die Europäische Bewegung hin. Auszug aus einer aktuellen Pressemitteilung:

Das informelle Trilog-Verfahren, innerhalb dessen auch der Kompromiss bei der Urheberrechtsreform gefunden wurde, den das Europäische Parlament nun beschließen soll, bewertet die EBD seit Jahren kritisch.

Der Verein kritisiert, dass das verkürzte Gesetzgebungsverfahren nicht das erforderliche Maß an Öffentlichkeit und Transparenz erfüllt. Dies kann zu einem Vertrauensverlust führen, der die Glaubwürdigkeit von EU-Gesetzgebung gefährlich in Frage stellt.

Zwischenzeitlich gab ein EuGH-Urteil 2018 Anlass zur Hoffnung: Es verpflichtete das Europäische Parlament, auch die vorläufigen Kompromisstexte, die für die Trilogverhandlungen vorbereitet werden, zu veröffentlichen. In der Begründung heißt es: „gerade die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, die ermöglicht, dass die unterschiedlichen Standpunkte offen erörtert werden, leistet einen Beitrag, den Organen in den Augen der Unionsbürger größere Legitimität zu verleihen und deren Vertrauen in diese Organe zu stärken.“

Allerdings hat sich das Präsidium der Parlaments nicht annähernd um eine schnelle Umsetzung des Urteiles bemüht. EBD-Präsidentin Dr. Linn Selle stellt anlässlich der Urheberrechtsdebatte klar:

„Eine Gesetzgebung, die nicht transparent ist, führt unweigerlich zu Unmut in der Gesellschaft. Transparenz und Partizipation in der EU-Gesetzgebung müssen gestärkt werden – Triloge dürfen nur die Ausnahme, nicht die Regel in der Gesetzgebung sein. Die EBD wird die Kandidatinnen und Kandidaten zum Europaparlament daran messen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen…

Siehe auch „Das Klima ist vergiftet“ und „Fake News aus dem EP“