Die gute Nachricht aus Brüssel: Das Digitale-Dienste-Gesetz ist in Kraft

Doch, es gibt sie noch, die guten Nachrichten aus Brüssel. Diese Woche: Das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) ist in Kraft getreten. Es verspricht besseren Schutz im Internet.

Heute (16.11.22) tritt das Gesetz über die digitalen Dienste (Digital Services Act, DSA) EU-weit in Kraft. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger und deren Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und politische Radikalisierung eingedämmt werden. Das Gesetz über digitale Dienste ist das erste Regulierungsinstrument seiner Art weltweit und setzt auch international Maßstäbe.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „Mit dem Gesetz über digitale Dienste gibt es nun einen klaren Rechtsrahmen. Online-Plattformen stehen im Mittelpunkt wichtiger Aspekte unseres Lebensalltags, unserer Demokratien und unserer Volkswirtschaften. Es ist daher nur folgerichtig, dafür zu sorgen, dass sie ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Verringerung der Menge illegaler Online-Inhalte, die Minderung anderer Online-Schäden sowie den Schutz der Grundrechte und der Sicherheit der Nutzer gerecht werden.“

Der DSA gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Er verpflichtet Online-Plattformen, Gefahren besser begrenzen und die Rechte der Nutzer stärker zu schützen. Den Plattformen müssen transparenter werden und unterliegen neuen Rechenschaftspflichten. Die neuen Vorschriften gelten einheitlich in der ganzen EU.

EINORDNUNG: Praktisch ändert sich erstmal gar nichts. Die Online-Plattformen haben drei Monate Zeit, um die Zahl der aktiven Endnutzer auf ihren Websites zu veröffentlichen. Auf der Grundlage dieser Nutzerzahlen wird die Kommission prüfen, ob eine Plattform als sehr große Online-Plattform oder Suchmaschine benannt werden sollte. Bisher ist nicht einmal klar, ob Twitter dem DSA unterliegt – dabei gibt es dort derzeit die größten Turbulenzen. Der neue Besitzer Elon Musk kann daher machen, was er will. Denn gegen (feindliche) Übernahmen, Monopolbildung und Ausbeutung im Internet geht der DSA nicht vor. Die Twitter-Übernahme werde zum Präzedenzfall für Plattformregulierung, heißt es denn auch bei “Netzpolitik”.

Mehr hier (Pressemitteilung der EU-Kommission). Mehr zum DSA hier, mehr gute Nachrichten aus Brüssel hier.