Berlin darf EZB-Anleihenkauf überwachen
Darf die Europäische Zentralbank Euro-Staaten im Ernstfall durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil stützen? Ja, sagt das Bundesverfassungsgericht. Es fügt aber ein großes Aber hinzu.
Die Karlsruher Richter beugten sich im Wesentlichen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Die Bundesbank darf sich also weiter an EZB-Käufen beteiligen.
Voraussetzung ist aber, dass die EZB sich dabei an bestimmte Regeln hält. Bundestag und Bundesregierung müssen das dauerhaft überwachen und wenn notwendig einschreiten.
Damit halten sich die Verfassungsrichter ein Hintertürchen offen. Indirekt machen sie Berlin zum obersten Währungshüter – jedenfalls im Rahmen dessen, was EZB und EuGH vorgeben.
Für AfD-Gründer B. Lucke kein Grund zur Freude: “Es gibt keine Möglichkeit mehr, Vertragsbrüche und Mandats-Überschreitungen der EZB anzufechten.”, teilte er in einer ersten Reaktion mit.
Demgegenüber zeigten sich die SPD erfreut. „Die deutschen Verfassungsrichter haben sich für ein stärkeres, weil gemeinsames Europa entschieden“, sagt der Europaabgeordnete U. Bullmann.
bluecrystal7
23. Juni 2016 @ 03:24
Na da wird sich EZB-Chef Draghi aber freuen. Denn wie sagte er damals so schön: “Whatever it takes.” Die berühmten drei Worte…
Johannes
21. Juni 2016 @ 20:32
Schön, Euro über alles. Ach das werden wir Bürger das jetzt auskosten.
Ich kann jetzt jedem Euroanhänger wiederliche Dinge andichten, danke, die Eurokritik wird uns immer leichter gemacht.
Und immer dran denken: Gesetze sind für den Pöbel wie mich auf der Straße gedacht, Politiker und Notebänker stehen über den Gesetzen, wie in jeder guten Diktatur.
So geht also eure Demokratie *hahahahahaha
Peter Nemschak
21. Juni 2016 @ 14:09
Solange es keinen europäischen Bundesstaat mit entsprechenden Institutionen gibt, ist Kontrolle durch nationale Behörden notwendig und sinnvoll.
S.B.
21. Juni 2016 @ 16:12
@Peter Nemschak: Könnten Sie mir bitte ein Beispiel von Kontrolle durch nationale Behörden nennen? Ich kenne keins. Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das ist keine Kontrolle, sondern klare Rechtsbeugung, also das genaue Gegenteil.
GS
21. Juni 2016 @ 14:06
“Die Bundesbank darf sich also weiter an EZB-Käufen beteiligen.”
Das sollte man genauer formulieren. Es ging ja nicht um das aktuelle Euro-QE. Da hängt die Bundesbank ohnehin mit drin. In dem Urteil ging es um das OMT-Programm, das die Bundesbank verpflichtet, selektiv Anleihen aufzukaufen, sollte die EZB es aktivieren. Und es war völlig klar, dass das BVerfG hier den Schwanz einzieht. Kurz gesagt: Die Bundesbank muss sich an der Staatsfinanzierung einzelner Länder beteiligen. Wahnsinn!
Peter Nemschak
21. Juni 2016 @ 14:31
Daher ist der Stabilitätspakt notwendig, um den Begehrlichkeiten nationaler Politiker Grenzen zu setzen.
S.B.
21. Juni 2016 @ 16:14
@Peter Nemschak: Der Stabilitätspakt ist eine politische Vereinbarung, nicht mehr. Und so viel ist sie auch wert, wenn es ernst wird, nämlich nichts. Er wurde schon vor und erst recht in der Eurokrise gebrochen. Er ist daher ein in der Sache ungeeigneter Kontroll-Mechanismus.
Anonymous
21. Juni 2016 @ 14:06
“Die Bundesbank darf sich also weiter an EZB-Käufen beteiligen.”
Das sollte man genauer formulieren. Es ging ja nicht um das aktuelle Euro-QE. Da hängt die Bundesbank ohnehin mit drin. In dem Urteil ging es um das OMT-Programm, das die Bundesbank verpflichtet, selektiv Anleihen aufzukaufen, sollte die EZB es aktivieren. Und es war völlig klar, dass das BVerfG hier den Schwanz einzieht. Kurz gesagt: Die Bundesbank muss sich an der Staatsfinanzierung einzelner Länder beteiligen. Wahnsinn!