Was hinter Spaniens Rückzieher steckt

Spanien hat überraschend den Europäischen Haftbefehl gegen den katalanischen Separatisten-Führer Puigdemont zurückgezogen. Begründet wurde das mit dessen angeblicher Bereitschaft, sich zu stellen. Doch das stimmt nicht.

“Im Augenblick planen wir, hier zu bleiben”, möglicherweise bis nach den Regionalwahlen in Katalonien am 21. Dezember, sagte Puigdemont. Die Angaben aus Madrid seien falsch.

“Die Spanier haben Angst bekommen, dass sie verlieren würden”, so Puigdemont weiter. “Das zeigt, dass wir es hier mit einer politischen Angelegenheit zu tun haben und dass hinter dem europäischen Haftbefehl von Anfang an politische Motive steckten.”

Das ist eine politische Interpretation, man muss sie nicht teilen. Interessante ist eine rechtliche Würdigung, die wir z.B. in der “NZZ” finden. Demnach war der Haftbefehl letztlich gar nicht durchsetzbar.

Im Europäischen Haftbefehl gibt es den Straftatbestand der “Rebellion” nämlich ebenso wenig wie im belgischen Recht. Wenn überhaupt, hätte Puigdemont nur wegen Veruntreuung abgeschoben werden können.

Dann hätte der Katalane aber auch nur deswegen von der spanischen Justiz belangt werden dürfen. So will es das “Spezialisierungsprinzip”, gemäss dem eine Person nur für jene Delikte belangt werden kann, für die sie ausgeliefert wurde.

Dies wiederum hätte aber nicht nur dem (politischen?) Zweck des Haftbefehls widersprochen, sondern zudem noch eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Gefangenen aus Katalonien bedeutet.

Kurz: Spanien hat das EU-Recht gedehnt und das belgische Recht überstrapaziert –  und fürchtet nun einen Rückschlag. Deshalb wartet man lieber, bis Puigdemont “freiwillig” zurückkommt…