EU-Richter machen ISDS den Garaus

Früher wurden die Kritiker privater Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten als ewiggestrige Globalisierungsgegner belächelt. Heute bekommen sie Recht – sogar vom höchsten EU-Gericht.

Streitigkeiten müssen von ordentlichen Gerichten überprüft werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Ansonsten verstoßen die so genannten ISDS-Regeln gegen EU-Recht und sind damit unzulässig.

Die “private Sondergerichtsbarkeit”, die die Kritiker seit Jahren bemängeln, dürfte damit der Vergangenheit angehören. Das Urteil betrifft 196 bilateralen Investitionsschutzabkommen – also eine ganze Menge.

LobbyControl bewertete das Urteil als “Anfang vom Ende einseitiger Konzernklagerechte in Europa”. Denn die Schiedsgerichte waren vor allem von Unternehmen genutzt worden, um staatliche Gesetze auszuhebeln.

Allerdings sind außereuropäische Abkommen wie CETA (Kanada) oder TTIP (USA) von dem Urteil nicht betroffen. Für CETA wurde allerdings schon ein neues, angebliches transparentes Schiedsverfahren vereinbart.

Auch diese Reform kam aber nur auf Druck der TTIP- und CETA-Gegner zustande, die in Berlin und anderswo Zehntausende mobilisiert und die SPD unter Druck gesetzt hatten…