Zwei Einwände zum EuGH-Urteil

Ungarn und die Slowakei müssen auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen. Der EU-Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung sei rechtens, urteilte das höchste EU-Gericht. Doch es gibt zwei Probleme.

Zum einen kam der Beschluss zur Umverteilung damals auf ungewöhnlichen Wegen zustande. Er wurde kurzfristig auf die Tagesordnung der EU-Innenminister gesetzt – Ungarn & Co. wurden überrumpelt.

In Brüssel war nämlich erwartet worden, dass das Streitthema auf den EU-Gipfel gehen würde. Dort wäre Einstimmigkeit nötig gewesen. Stattdessen kam der Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zustande.

Die Verweigerer wurden schlicht überstimmt. Was politisch fragwürdig ist. “Noch nie ist in der EU der Mehrheitsentscheid in einer so heiklen Frage wie der Migration angewandt worden”, schrieb die SZ seinerzeit.

Das zweite Problem betrifft die Umverteilung aus Griechenland und Italien. Sie sei ein geeignetes Mittel, um die beiden  Ankunftsländer zu entlasten, meinen die EU-Richter in ihrem Urteil.

Doch genau das haben die letzten beiden Jahre widerlegt. Griechenland und Italien wurden eben nicht entlastet – weil auch die anderen, angeblich willigen EU-Länder kaum Quotenflüchtlinge aufnehmen.

Selbst Deutschland hat sein Plansoll verfehlt, Italien sprach jüngst vom Scheitern der EU in der Flüchtlingspolitik. Und in Griechenland nimmt die Zahl der festsitzenden Flüchtlinge sogar wieder zu…

Siehe auch “Gegen die Wand gefahren” zur EU-Flüchtlingspolitik

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