Von Oettinger gelobt, vom EuGH gekippt

Das deutsche Leistungsschutzrecht stand Pate für die umstrittene EU-Urheberrechts-Reform. Nun hat es das höchste EU-Gericht gekippt – Berlin gerät unter Zugzwang.

Funktioniert hat es ohnehin nie. Statt Milliarden von Google & Co. einzutreiben und an die Urheber weiter zu verteilen, haben die Verlage sich um den „Leistungsschutz“ gedrückt.

Im Dezember 2014 kamen alle Experte zu dem Ergebnis, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgeschafft werden sollte. Die Einführung sei eine „Katastrophe“ gewesen. 

Nun kommt der Europäische Gerichtshof zu einem ähnlichen Schluß – wenn auch mit anderen Argumenten. Das deutsche Leistungsschutzrecht sei nicht anwendbar, weil es nicht der EU-Kommission angezeigt wurde.

Bei der deutschen Regelung handelt es sich nach Ansicht des EuGH um eine sogenannte technische Vorschrift, deren Entwurf der EU-Kommission angezeigt werden muss. Dies geschah nicht.

Dies hinderte den deutsche EU-Kommissar Oettinger (CDU) freilich nicht, das deutsche Recht zu preisen und als Vorbild für die europäische Copyright-Reform zu nehmen.

Die nach massivem Streit und unter fragwürdigen Umständen beschlossene Reform muß bis 2021 umgesetzt werden – auch in Deutschland. So lange bleibt das Chaos um das Leistungsschutzrecht – mindestens.

Siehe auch Vom Wortbruch zur „Lex Deutschland“