Reynders rechtfertigt Reiseverbote

Die EU-Kommission soll den Binnenmarkt und die Grundfreiheiten schützen und sichern. Doch das tut sie nicht – im Gegenteil. Die EU-Behörde redet sich heraus und fordert neue Reisebeschränkungen – wg. Corona.

Sind die neuen Reisebeschränkungen und -verbote mit den Grundfreiheiten im Binnenmarkt und dem Schengen-Abkommen vereinbar? Dies wollte ich von EU-Justizkommissar Reynders wissen.

Als Belgier ist Reynders besonders betroffen – oder befangen: Belgien hat nämlich ein komplettes Verbot für Auslandsreisen erlassen, das bis Ende Februar gelten soll. Mit welchem Recht?

Wie zu erwarten, wich der Kommissar der Frage aus. Beschränkungen seien möglich, wenn sie gut begründet werden, so Reynders. Ein kompletter Lockdown wg. Corona wäre eine solche Begründung.

Allerdings müsse die Maßnahme auch notwendig, verhältnismäßig und nicht-diskriminierend sein, sagte er. Außerdem müsse Belgien sich mit seinen Nachbarn absprechen.

Das klingt anspruchsvoll, ist in Wahrheit aber eine Ausrede. Schließlich ist die EU-Kommission die Hüterin der Verträge. Doch um eine rechtliche Bewertung drückt sich Reynders herum.

Das müssten am Ende die Gerichte entscheiden, sagte er. Gleichzeitig fordert die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten auf, Reisen stark einzuschränken.

Die EU-Behörde hat offenbar eine sehr merkantile Sicht auf den Binnenmarkt. Zu seinen Grundfreiheiten zählt nämlich auch die Bewegungsfreiheit für Personen.

In der Coronakrise wacht Brüssel aber nur über den freien Warenverkehr. Dafür sollen die Grenzen offen bleiben – für die Bürger nicht…

Siehe auch “Am Rande der Legalität