“Souverän ist, wer…” (III)

Die Flüchtlingskrise spitzt sich weiter zu. Während Deutschland über neue Grenzzäune streitet, hat in Frankreich eine Debatte über die (angeblich verlorene) staatliche Souveränität eingesetzt. Doch wer ist in der EU eigentlich noch souverän? (Teil 3 einer dreiteiligen Serie, Teil 2 steht hier)

Von Moritz Rudolph

Gut möglich, dass sie es besser kann als der Nationalstaat, aber die Lektüre Vogls sollte uns vor falschen Hoffnungen bewahren: Im Zuge des permanenten ökonomischen Ausnahmezustands habe sich eine „parademokratische Ausnahme positioniert“, die durch „Schulden und Schuldigkeit … soziale und politische Ordnungen an finanzökonomische Risikolagen“ anpasst.“

Dazu gehören „Geflechte der transgouvernementalen Exekutive“, „Netze aus internationalen Abkommen und Organisationen“, vor allem aber jene global operierenden Unternehmen, in denen sich ein finanzökonomisches Repräsentativsystem aufgebaut hat, das mit einer Strukturierung als Nebenregierung oder bypass gegenüber Volkssouveränität und den vertrauten politischen Repräsentativsystem funktioniert.“

Knotenpunkte der Souveränität haben sich also auch dort gebildet, wo keine staatliche Struktur sie zu fassen vermag, erst recht keine, die einer demokratischen Kontrolle unterworfen wäre.

Die Gretchenfrage scheint nun zu sein, wie man es mit der Möglichkeit hält, diesen Kontrollverlust wieder einzufangen. Habermas, der optimistische Aufklärer, will die Errungenschaften der Moderne vom Nationalstaat eine Eben nach oben hieven und dort ausweiten.

Der pessimistische Vogl hingegen hält diese unzugänglichen Sphären für eine Begleiterscheinung der Moderne; sie werden immer Arkanräume des Politischen bleiben, der Staatsspitze und erst recht der demokratischen Kontrolle entzogen. Von Emanzipation und Fortschritt ist bei ihm bezeichnenderweise kaum die Rede.

Der Ruf nach nationaler Souveränität ist heute kaum mehr als eine nostalgische Verbeugung vor dem Nationalstaat, Folklore, die in der Politik nichts zu suchen hat. Ein bisschen besser ist es da um Europa bestellt.

Wenn der Austausch von Waren, Kapital, Menschen und Informationen die nationalen Grenzen überschreitet, muss auch die Staatlichkeit nachziehen, um im Zweifelsfall (= „Ausnahmezustand“) beherzt eingreifen und mit ruhiger Hand ordnen zu können, aber auch, um dem politischen Gemeinwesen eine stabile Legitimation zu verschaffen.

Möglich, dass nur Großräume in der Lage sind, den Strömen ein wenig Ordnung zu geben, aber reine, kraftstrotzende Subjekte der Geschichte werden auch sie nicht sein; ihr Status bleibt prekär. Sie sind immer auch Getriebene der Verhältnisse, die die Menschen zwar selbst hervorbringen, aber nicht steuern können, was sie zu Objekten macht.

Der Traum von der totalen Souveränität bleibt eben ein Traum, eine Allmachtsphantasie. Es sei denn, man beginnt, sich mit der Wurzel dieser Entfremdung zu beschäftigen.

Es wird einen Punkt geben, da reicht es dann nicht mehr, bloß über die angemessen Ebene und ihre politische Form zu reden; auch ihr Inhalt gerät dann ins Visier: das von Menschen geschaffene Wertgesetz, das dem Kapitalverhältnis zugrunde liegt.

Bis dahin wird man sich aber vielleicht mit dem „Minimum an Freiheit“ (Franz Neumann) bescheiden müssen, das der bürgerliche Rechtsstaat den Menschen in der „verwalteten Welt“ (Theodor W. Adorno) noch zugesteht – und es immer wieder verteidigen müssen. Wahrscheinlich auf europäischer Ebene.