Sommerserie: Sind die Sanktionen legal?

In Europa herrscht wieder Krieg – und die EU kämpft mit. Wie konnte es dazu kommen, und wo soll das alles enden? Unsere Sommerserie versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten. Heute: Sind die Sanktionen legal?

Aus EU-Sicht stellt sich diese Frage nicht. Schließlich werden die Sanktionen in einem eigenen Rechtsregime verankert, gegen das sogar geklagt werden kann. Einige Oligarchen haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht – Ausgang offen. Die Strafmaßnahmen wurden jedoch nur im EU-Recht verankert. Ob sie auch dem Völkerrecht entsprechen, ist außerhalb der EU umstritten. Normalerweise müssen dafür die Vereinten Nationen (VN) herangezogen werden und Beschlüsse fassen.

Unilaterale Sanktionen – also Strafmaßnahmen, die von einem Staat oder Staatenbund außerhalb der VN getroffen werden – unterliegen dagegen völkerrechtlichen Schranken, betont der Bundestag in einem Gutachten. Wichtig sei vor allem Verhältnismäßigkeit.

Ist es verhältnismäßig, auf einen Völkerrechtsbruch – den russischen Angriffskrieg – mit umfassenden Wirtschaftssanktionen zu antworten? Sind diese geeignet, den Frieden wiederherzustellen – oder weiten sie den Konflikt aus, etwa zu einem Wirtschaftskrieg?

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Nicht illegal, aber illegitim?

Darüber streiten die Gelehrten. Professor Valta vertritt im “Verfassungsblog” die Meinung, dass die Wirtschaftssanktionen auf sicherem rechtlichen Boden stünden. Sie seien sogar Voraussetzung dafür, dass der Boden des Völkerrechts nicht wegbricht.

Dagegen ließe sich allerdings einwenden, dass sich EU und USA bei ihren Entscheidungen gar nicht auf das Völkerrecht berufen, sondern auf ihre eigene Rechtsordnung oder – vor allem in Sonntagsreden – auf die “regelbasierte Ordnung”.

Diese ist jedoch nicht oder nur teilweise von den VN gedeckt. Zudem weigert sich eine Mehrheit der in der VN vertretenen Staaten, den westlichen Sanktionen beizutreten. Die Strafmaßnahmen werden, wenn nicht als illegal, so doch als illegitim betrachtet.

Das hält die EU jedoch nicht davon ab, ihre Sanktionen immer mehr auszuweiten. Neuerdings denkt sie sogar über die Konfiszierung gesperrten Vermögens nach. Auch die Devisenreserven der russischen Zentralbank könnten angezapft werden.

Im Europarecht findet sich für diesen “Bankraub” allerdings keine Rechtsgrundlage. Im Völkerrecht sehe es ähnlich aus, schreibt die FAZ. Der EU-Außenbeauftragte Borrell, der sich für die Enteignung stark macht, wisse offenbar selbst nicht genau, wovon er redet.

Dennoch hat die EU-Kommission eine eingehende juristische Prüfung eingeleitet. Das Motiv liegt auf der Hand: Sie braucht das Geld der Zentralbank, um den versprochenen Wiederaufbau in der Ukraine zu finanzieren. Und Not macht bekanntlich erfinderisch…

FAZIT: Die Rechtmäßigkeit der Sanktionen ist und bleibt umstritten. Klar ist jedoch, dass der Versuch der EU, sich als Hüterin des Völkerrechts oder der “regelbasierten Ordnung” zu präsentieren, von der Mehrheit der Staaten zurückgewiesen wird. Wir haben es nicht nur mit einem Problem der Legalität, sondern auch der Legitimität zu tun.

Alle bisherigen Beiträge zum Krieg in der Ukraine hier

P.S. Zu den Ländern, die sich nicht an den Sanktionen beteiligen, gehören wichtige EU-Partner wie Israel, die Türkei, Indien und Südafrika.

Weiterführende Links:

EU-Rat: Wie und wann die EU Sanktionen verhängt

Bundestag: Rechtsfragen zu völkerrechtlichen Sanktionen

FAZ: Können russische Devisenreserven den Wiederaufbau finanzieren?