“Sippenhaft” und Hintertüren: Juristen üben Kritik an EU-Sanktionen

Dass die EU-Sanktionen gegen Russland nicht die gewünschte Wirkung haben, ist mittlerweile nicht mehr strittig. Doch nun wird auch ihre Rechtmäßigkeit angezweifelt.

Teile der europäischen Russland-Sanktionen sind nach Ansicht prominenter deutscher Rechtsanwälte nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Die Strafmaßnahmen griffen mitunter unzulässig weit in Grundrechte ein, heißt es in einem Brief, der u.a. vom früheren Bundesinnenminister Otto Schily und einem knappen Dutzend Rechtsanwalts-Kollegen unterzeichnet wurde.

So sei nun die Familienzugehörigkeit ein möglicher Grund für EU-Sanktionen. “Der Rat hat damit eine Befugnis in das EU-Recht eingeführt, die nur als ‘Sippenhaftung’ bezeichnet werden kann”, heißt es in dem Brief.

Die Juristen kritisieren auch, dass die EU an Strafen selbst dann festhält, wenn sie von Gerichten abgewiesen wurden. Dafür hätten die EU-Staaten neue Kriterien aufgestellt und so “Sanktionen durch die Hintertür” ermöglicht.

Die Kritik war längst überfällig. Die EU hat gegen mehr als 2000 Personen und Organisationen Sanktionen verhängt – es jedoch nicht für nötig befunden, die Rechtmäßigkeit ihrer Strafmaßnahmen zu überprüfen.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um Reiseverbote und Vermögenssperren für Putin-Anhänger und Oligarchen. Vielmehr führt die EU – gemeinsam mit den USA – einen regelrechten Wirtschaftskrieg gegen Russland.

Dabei greifen die Europäer massiv in Eigentumsrechte ein, was neben Juristen auch Finanzexperten beunruhigt. Neuerdings gehen sie sogar zu sog. Sekundärsanktionen über, die sie früher selbst als illegal verurteilt haben…

Siehe auch Neues vom Wirtschaftskrieg (252): Wieder mehr Gas aus Russland