Kein Freibrief für Konzerne – Ein Rüffel für Facebook

Das umstrittene Freihandelsabkommen CETA verstößt nicht gegen EU-Recht. Allerdings stellt der Vertrag zwischen der EU und Kanada auch keinen Freibrief für Investoren dar, um Staaten zu Gesetzesänderungen zu zwingen.

Mit dieser Einschätzung hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, eine Klage Belgiens abgeschmettert – aber auch einige Leitplanken eingezogen.

Belgien hatte das Abkommen im Herbst 2016 nach wochenlangem erbitterten Widerstand vor allem aus der Region Wallonie gebilligt, allerdings gleichzeitig den EuGH angerufen.

Die Belgier wollten von den höchsten EU-Richtern in Luxemburg wissen, ob die in CETA enthaltenen Sonderrechte für Investoren und ein neuartiges Schiedsgericht (früher: ISDS) mit Unionsrecht vereinbar sind. 

Kritiker befürchten, dass Unternehmen diesen neuen Mechanismus nutzen könnten, um einzelne EU-Staaten zu verklagen und unliebsame Gesetze zu verhindern oder nachträglich auszuhebeln.

Diese Sorge teilt der Generalanwalt jedoch nicht. Die EU habe „hinreichende“ Garantien für die Streitschlichtung gegeben, erklärte Bot.

Die Zuständigkeit des neuen Schiedsgerichts sei eng begrenzt und beziehe sich lediglich auf finanzielle Entschädigungen. Es sei jedoch nicht befugt, staatliche Regeln aufzuheben oder Änderungen anzuordnen. 

Die Mitgliedstaaten könnten deshalb auch künftig Gesetze erlassen, “um legitime Ziele des Allgemeinwohls etwa im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit, des Umwelt- oder des sozialen Schutzes zu erreichen“.

Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so wären schwerwiegende Eingriffe in die Umwelt- und Sozialgesetzgebung durch CETA wohl nicht mehr zu befürchten.

Jedenfalls könnten Konzerne das Schiedsgericht nicht als Hebel gegen die EU-Staaten nutzen. Ein endgültiges Urteil steht zwar noch aus. Doch in aller Regel übernimmt der EuGH die Einschätzung des Generalanwalts…

WATCHLIST:

  • Das Europaparlament diskutiert am Mittwoch über den Brexit. Auch die EU-Kommission will Stellung beziehen. Sie könnte in die Defensive geraten, wenn das britische Unterhaus dem Wunsch von Premierministerin May folgt und Nachverhandlungen fordert. Denn bisher hieß es in Brüssel ja immer, man wolle wissen, was das Unterhaus fordert. Wenn die EU die Wünsche aus London ablehnt, droht ein harter Bruch – mit allen negativen Folgen!

WAS FEHLT:

  • Der Rüffel der EU-Kommission an Facebook & Co. Die sozialen Netzwerke täten immer noch genug gegen “Fake News”, meint die Brüsseler Behörde. Mit Blick auf die Europawahl müsse politische Werbung besser gekennzeichnet werden. Der Clou: Der zuständige EU-Kommissar King kommt aus UK, also dem Land mit dem größten Fake-News-Ausstoß in der EU. Die Kampagne richtet sich aber gegen Russland – wie fast alle Initiativen zum “Schutz” der Bürger…