Karlsruhe stoppt Gesetz zum EU-Corona-Hilfsfonds

Eklat in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zum EUCorona-Hilfsfonds vorläufig gestoppt. Der Bundespräsident darf es nicht unterschreiben – dabei wartet die EU dringend auf grünes Licht aus Berlin.

Es geht um den sog. Eigenmittelbeschluß. Er ermächtigt die EU-Kommission, für den neuen Corona-Wiederaufbaufonds bis zu 750 Milliarden Euro frische Schulden am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Als Sicherheit gelten die Eigenmittel, die die EU von den Mitgliedsstaaten bekommt. Damit der Aufbaufonds starten kann, müssen alle 27 EU-Staaten zustimmen. Bundestag und Bundesrat hatten den Weg gerade erst frei gemacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen sogenannten Hängebeschluss erlassen, der es dem Bundespräsidenten vorläufig verbietet, das Gesetz zu unterzeichnen. Zuvor hatte  ein Bündnis um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Verzögerung ist ein herber Rückschlag für Kanzlerin Merkel, die den Corona-Fonds gemeinsam mit Frankreich Macron vorgeschlagen hatte.

Macron hatte beim EU-Gipfel am Donnerstag zu Eile gemahnt. Wenn die Finanzhilfen aus dem Corona-Fonds nicht bald kämen, müsse man über eine neue Finanzspritze nachdenken.

Dies lehnt Merkel jedoch ab. Derweil drücken auch die EZB und viele Ökonomen aufs Tempo. Durch die Lockdowns gegen die dritte Welle rutscht Europa immer tiefer in die Krise.

Nun droht die EU endgültig den Anschluß zu den USA zu verlieren, die bereits Hilfen in Billionenhöhe freigegeben haben…