Schlichter gesucht, Richter gefragt
WATCHLIST EUROPA 05.10.17 – “Große Dinge groß, kleine Dinge klein.” so das Motto von Kommissionschef Juncker. Doch nun, da die Krise um Katalonien immer größer wird, ist Juncker abgetaucht.
In der Debatte im Europaparlament schickte er seinen Vize Timmermans vor. “Für die EU-Kommission ist das eine interne Angelegenheit von Spanien”, bekräftigte der Holländer. Die EU-Kommission versagt.
Denn es geht ja nicht nur um die spanische Verfassung um Souveränität und Stabilität. Es geht auch um die Grundrechte in der EU. In Polen hat die Kommission darauf gepocht, in Spanien tut sie es nicht.
Also richtet sich der Blick nun auf andere mögliche Schlichter. Zum Beispiel das Europaparlament. Wenn dessen Chef Tajani schlau wäre, würde er sich jetzt in den Flieger nach Madrid setzen.
Sein Amtsvorgänger Schulz hätte das wohl gemacht. Allerdings war der nicht Mitglied der konservativen EVP, die wie ein Mann hinter Spaniens Premier Rajoy steht, zusammen mit Juncker und Merkel…
Mehr zur Krise um Katalonien hier
Interessant wird es heute auch in Luxemburg. Dort verhandelt der EuGH, also das höchste EU-Gericht, über Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point.
Die EU-Kommission hatte die britischen Beihilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C gebilligt. Österreich hält sie für unzulässig und klagt dagegen. Was sagen die Richter?
Susanne
5. Oktober 2017 @ 21:35
Als Aachen den Karlspreis an dem Papst verlieh, welcher die Gönner noch Rom pilgern ließ, da kam Junker auf die Idee dort vor ihm von der Errungenschaft der sozialen Gerechtigkeit der eu zu reden, mit dem Wissen um die Zerrissenheit durch die vermeintlich durchdachten 4 Säulen (der Freiheit der Hochfinanz)….welche Redding mit Bertelsmann predigen ließ….man kann von Junker nicht den Umgang mit Fakten erwarten. Das sagt der Mann sogar selber. Konsequenz?
Claus
5. Oktober 2017 @ 16:11
Interessant ist ja auch, wo im politisch- / medialen Wertegerüst das Katalonien-Thema in Relation zu bereits stattgefundenen Unabhängigkeitsbewegungen letztendlich aufgehängt würde, käme es zu einer Abspaltung. Sein Platz auf der EU- / transatlantischen Gut- / Schlecht-Skala, sozusagen:
* Serbien – Kosovo: Gut! Territoriale Interessen Serbiens egal. Sowohl Kosovo wie auch Serbien „potentielle EU-Beitrittskandidaten“, auch für den Euro.
* Ukraine – Krim: Sehr schlecht! Folgen hinlänglich bekannt.
* Spanien – Katalonien: Schlecht! Soll im Widerspruch zur Verfassung Spaniens stehen, indes wohl nicht zum Selbstbestimmungsrecht der Völker. Bei Unabhängigkeit Kataloniens Aussperrung von Katalonien aus der EU und dem Euro?
Hm, bin gespannt auf die Erklärungsübungen hierzu, sollte der Fall eintreten.
Oudejans
5. Oktober 2017 @ 19:44
“Erklärungsübungen”
Nichtmitglied-Nachbarn spalten ist immer gut, weil kleinere Einheiten besser zu dominieren sind und Chaos schöne Möglichkeiten zu “Hilfe” eröffnet, Mitglieder spalten immer schlecht, weil mehr & kleinere Einheiten schlechter durchzuregieren sind.
= Wertegemeinschaft.
Ist doch ganz einfach.
Übrigens sind diejenigen Verfassungen rar gesät, die Bestimmungen zur Sezession eigener Gebietsbestandteile enthalten.
Peter Nemschak
5. Oktober 2017 @ 09:25
Niemand ist schlau, der sich als Vermittler aufspielt, wenn er nicht von beiden Streitparteien dazu eingeladen wird. Im übrigen muss man generell zur Kenntnis nehmen, dass die EU derzeit keine Wertegemeinschaft (August Winkler) sondern eher eine Freihandelszone mit (beschränkter) Außengrenzensicherung ist. Das Verhalten der eklatantesten Steuersünder (Irland und Luxemburg) ebenso wie das mancher Osteuropäer spricht für diese Einschätzung. Also schrauben wir unsere Erwartungen nicht zu hoch. Die europäischen Börsen, mit Ausnahme der von Madrid, haben den innerspanischen Konflikt bisher mit Fassung getragen.
ebo
5. Oktober 2017 @ 09:39
Mit der Freihandelszone haben sie wohl recht. Die britische Vision ist wahr geworden, mit Merkels Hilfe. Der Merkelantismus hat gesiegt 😉
Reinard Schmitz
5. Oktober 2017 @ 09:44
Michael
5. Oktober 2017 @ 08:55
Die Rechtsfrage zu Hinkley Point ist selbstverständlich interessant und muss daher grundsätzlich geklärt werden. Allerdings beginnt wegen des EU-Austritts von Großbritannien das Urteil, egal in welcher Richtung, seine Relevanz für den konkreten Fall zu verlieren, weil Großbritannien ja bald nicht mehr daran gebunden sein wird.