3 Comments

  1. Armin Christ
    2. April 2023 @ 08:27

    vdL, seit an Seit mit ihren „grünen“ Vasallen, orchestriert vom USImperialismus forcieren den Wirtscftakrieg mit China. Haben diese Schlauberger:ähm:innen denn schon einmal darüber nachgedacht woher die Solarpanelen und das Inventar von Windanlagen stammen ???

    • ebo
      2. April 2023 @ 10:31

      Gute Frage. Europa hängt bei der Energiewende von China ab, ohne China macht die beste Klimapolitik keinen Sinn. Dennoch geht man auf Kollisionskurs – und das just in dem Moment, da die USA bei Green Tech auf “America First” setzen und den Handel mit der EU behindern…

  2. KK
    2. April 2023 @ 00:15

    Völlig egal, ob die heibeigewünschten Ziele überaupt erreichbar sind – es werden einfach Gesetze gemacht ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt in der Realität umsetzbar – und somit verfassungsgemäss – sind.
    Das Heizungsgesetz von Habeck ist ganz sicher verfassungswidrig, weil es an der Geeignetheit und der Angemessenheit mangelt. Solange der Staat noch nicht einmal dafür sorgt, dass überhaupt genügend Strom aus erneuerbaren Energien für all die zwingend auszutauschenden Gerätschaften (Millionen Heizungen und Kfz) zur Verfügung steht, kann der Bürger die gesetzliche Vorgabe “65% aus erneuerbaren Energien” ja gar nicht erfüllen, auch wenn er die geforderten Anlagen einbaut und sein Haus für deutlich mehr als der Neubau mal gekostet hat sanieren würde.
    Zumal ja auch noch die ganzen E-Autos diesen Strom zwingend erfordern, die ab 2035 ebenfalls zwingend anzuschaffen sind und in Konkurrenz treten. S0lche Gesetze sind wegen Nichterfüllbarkeit verfassungswidrig!
    Man könnte ja erst mal damit anfangen, dass zunächst einmal Neubauten und energetisch geeignete Gebäude bei entsprechender gelegenheit (Defekt/Fristenregelung mit entsprechenden Übergangsfristen) umzurüsten sind, und erst in weiteren Schritten nach und nach, wenn denn irgendwann mal genügend klimaneutraler Strom für alles zur Verfügung steht, sukzessive an den unsanierten Altbestand herangehen. Hinzu kommt natürlich noch der Widerspruch, das in Bezug auf die Klimaschädlichkeit günstigere Pipelinegas aus Russland durch das wesentlich klimaschädlichere LNG zu ersetzen – allein das wirft die deutsche Klimabilanz um Jahrzehnte zurück.
    Auch in der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Broschüre “Stichwort Gesetzgebung – Von der Idee zum Gesetz” finden wir auf Seite 7 den folgenden Passus:
    “Wichtig im Gesetzgebungsverfahren ist zudem, dass die Bürger die Gesetze auch akzeptieren, die ihnen „zugeteilt“ werden. Deshalb muss das Gesetzgebungs­verfahren so gestaltet sein, dass alle wichtigen Argumente für und gegen das Vorhaben untersucht und gegeneinander abgewogen werden. Erst dann kann eine Entscheidung für ein Gesetz getroffen werden, das auf einem möglichst breiten Konsens beruht.”
    [Quelle: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20264000.pdf – im pdf auf Seite 9]
    Eigentlich darf der Bundespräsident ein solches Gesetz gar nicht unterzeichnen, wenn er die Verfassung und seine Aufgabe ernst nimmt.