„Happy Meal für McDonald’s“

Unfair, aber völlig legal: Zu diesem Urteil kam die EU-Kommission, nachdem sie den Steuerdeal zwischen Luxemburg und McDonald’s überprüft hatte. Wettbewerbskommissarin Vestager musste nun zurückrudern, das EU-Parlament schäumt.

Der US-Konzern hatte von einer doppelten Nichtbesteuerung profitiert. Dies stehe jedoch in Einklang mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA, so Vestager nach eingehender Prüfung.

De facto handele es sich um eine Gesetzeslücke: Der Umstand gehe auf eine „Unvereinbarkeit zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht“ zurück. Da könne sie leider nichts machen, bedauert die Dänin, die schon mal als Nachfolgerin von Kommissionschef Juncker gehandelt wird.

Das Europaparlament will das jedoch nicht hinnehmen. „Luxemburg und andere EU-Länder servieren McDonald’s mit Steuerschlupflöchern ein Happy Meal“, kritisiert der grüne Finanzexperte S. Giegold.

Luxemburg und andere Mitgliedsländer müssten ihre Doppelbesteuerungsabkommen anpassen. „Die dreifache Nichtbesteuerung von Gewinnen muss ein Ende haben.“

Im Kern zeigt dieser Fall, dass das Wettbewerbsrecht an seine Grenzen gekommen ist. Die Kommission müsse einen Vorschlag unterbreiten, um das Abfließen von unbesteuerten Gewinnen aus der EU zu verhindern, fordert Giegold.

Ob Juncker das noch hinbekommt? Das Steuersparmodell für McDo geht ja nicht zuletzt auf seine „segensreiche“ Tätigkeit in Luxemburg zurück…