“EU-Sanktionen gegen Journalisten verletzen Grundrechte”

Die von der EU verhängten Sanktionen gegen deutsche Journalisten verstoßen gegen Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien. Auch die Meinungs- und Pressefreiheit werde eingeschränkt.

Zu diesem Schluß kommt ein Rechtsgutachten, das die Europaabgeordneten von der Schulenburg und Firmenich in Auftrag gegeben haben.

Man bewege sich in einer rechtlichen Grauzone, da die EU sich nicht im Krieg befinde, auch wenn der Angriff Russlands auf die Ukraine ein ernstes Problem darstelle, sagte die Juristin A. Miron, die an dem Gutachten beteiligt war.

Die Meinungs- und Pressefreiheit sei ein hohes Gut, das nicht ohne weiteres eingeschränkt werden dürfe, sagte sie. Zwar gebe es kein Recht auf die Verbreitung falscher Nachrichten (“Desinformation” im EU-Jargon).

Sie müsse aber in böswilliger Absicht verbreitet werden, um strafwürdig zu sein. Dies sei nicht leicht nachzuweisen und auch nicht erwiesen.

Berlin will keine Verantwortung übernehmen

Die Gutachterinnen kommen auch zu dem Schluß, daß die von der EU erlassenen Reiseverbote und die Einfrierung privaten Vermögens einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte darstellten.

Der sanktionierte Journalist H. Doğru (“Red Media”), ein deutscher Staatsbürger, hat wegen angeblich „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ eine Kontosperrung und ein Einreiseverbot für die EU erhalten.

Die Sanktionen betreffen ihn, seine Frau und seine Kinder, die alle mit ihm in Deutschland leben. Sie wurden offenbar auf Initiative der Bundesregierung verhängt. Dennoch lehnt diese jede Verantwortung bzw. Haftung ab.

“Es gibt sowohl Rechtsmittel gegen die Sanktionierung selbst als auch gegen verschiedene Auswirkungen davon”, erklärte das Auswärtige Amt. Auch gebe es humanitäre Ausnahmen, um dieses Rechtsmittel zu bestreiten.

Das EU-Parlament hat nach Angaben der Juristinnen keine Möglichkeit, die Sanktionen anzufechten. Kommission und Rat lassen die Kritik an sich abprallen. Brüssel bereitet schon das 20. Paket vor…

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